Der neue Glücksspielstaatsvertrag lässt nur Sportwetten zu. Onlinepoker und Casinogames bleiben weiterhin illegal und als wäre dies nicht schon genug, will der Staat nun auch die Werbung der privaten Konkurrenz kontrollieren, noch bevor diese geschaltet werden darf. Eine spezielle Behörde soll sowohl für Fernsehen, als auch das Internet prüfen, inwieweit eine Werbekampagne zulässig ist.
Eine entsprechende Klausel wurde dafür schon im GSV vorgesehen. Diese tritt zum ersten Februar in Kraft und dürfte den fairen Wettbewerb zwischen den privaten und staatlichen Anbetern unterbinden. Wenn die Regierung kontrollieren kann, welche Wettbewerber ihre Werbung schalten dürfen, dann kommt dies einer Zensur gleich. Diese ist laut Grundgesetz verboten und hier schaltet sich der Zentralrat der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) ein.
Die EU-Kommission hatte auch schon ihre Bedenken geäußert, aber nicht eingegriffen, als es damals um die Genehmigung des Gesetzes ging. Genau an sie wird sich der ZAW wohl wenden müssen, um die Zensur der Werbemaßnahmen von privaten Glücksspielanbietern zu verhindern. Der Passus sei auch schon zur Überprüfung bei der Kommission eingegangen, aber diese scheint momentan mit der Situation in Europa überfordert.
Viele Länder haben begonnen, das Online Glücksspiel zu regulieren und deren Gesetze müssen im Einklang mit den Richtlinien der EU stehen. Deutschland ist hier nur eine von vielen Baustellen. Die „verfassungswidrige Zensur von Werbemaßnahmen“ darf nicht stattfinden, stellt der ZAW fest. Die Komplexität des Verfahrens wird dazu führen, dass man kurzfristig nichts gegen dieses Kontrollorgan unternehmen kann.
In diesem Zusammenhang eine Frage an euch. Wurde schon irgendeinem privaten Unternehmen für Sportwetten eine Lizenz ausgestellt? Scheinbar wird noch abgewartet, obwohl die Anträge seit dem 1. Juli 2012 eingereicht werden können.