07.07.2008
BGH urteilt über strenge Länder-Aufteilung im Lottovertrieb
Karlsruhe (ddp). Der Bundesgerichtshof entscheidet am Dienstag darüber, ob die strenge Aufteilung unter den 16 Bundesländern im staatlichen Lottovertrieb mit dem Kartellrecht vereinbar ist. Dieses Regionalitätsprinzip besagt, dass die Lottogesellschaften ihre Lotterien und Sportwetten nur innerhalb ihres jeweiligen Landesgebiets veranstalten dürfen. Das Bundeskartellamt verlangt eine Lockerung. Der Internetvertrieb der Lottogesellschaften dürfe nicht auf Spielteilnehmer aus ihrem jeweiligen Bundesland beschränken werden, heißt es
in einer Verfügung des Kartellamts vom August 2006. Aus Sicht des Kartellamts handelt es sich um eine unzulässige Gebietsaufteilung, die nicht mit der Bekämpfung der Spielsucht gerechtfertigt werden könne. Dagegen sind die Lottogesellschaften vorgegangen. Nun entscheidet in letzter Instanz der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs über die Rechtsbeschwerde der Lottogesellschaften (KVR 54/07).