Allianz sieht sich nicht in der Pflicht

Der von der Freiburger Anlegerschutzkanzlei Mayer & Mayer Rechtsanwälte vertretene Frank H. vertraute auf den guten Namen der Allianz und ließ durch einen Allianz-Vertreter 40.000 Euro anlegen als „Agenturdarlehen“ zu 6 % Verzinsung pro Jahr.

Er bekam es mit einem echten Profi zu tun, denn der selbständige Handelsvertreter gehörte zu einer Allianz-Spezialeinheit mit besonderer Qualifikation im Personenversicherungsgeschäft. „Alles wirkte einigermaßen solide“ erinnert sich der geprellte Frank H. Auch dass der Vertreter mit der eigenen Lebensversicherung eine zusätzliche Sicherheit für die Einlage einbrachte, beruhigte ihn.

Aber: Der Fachmann von der Allianz legte das Geld nicht an, sondern trug es zur Spielbank – zusammen mit den Ersparnissen von weiteren 28 Opfern – insgesamt mehr als eine Million Euro. Mayer: “Die Allianz tut so, als ginge sie das gar nichts an!” Schadensersatz wird verweigert, denn für die Privatgeschäfte ihrer Vertreter sei die Allianz nicht verantwortlich, so kurz zusammengefasst die Reaktion der Anwälte der Allianz.

Andreas Mayer sieht das völlig anders: Die Allianz hat von der Spielsucht und damit der Unzuverlässigkeit des Vertreters wissen müssen. Sie hätte deshalb den Vertreter und dessen Geschäfte stärker überwachen müssen. Dies schon deshalb, weil sich aus den Vertragsunterlagen und der Korrespondenz des Vertreters für den Innendienst aufdrängen musste, dass dieser eigene Geschäfte mit Kunden der Allianz tätigte. Das Landgericht Baden-Baden verurteilte den Vertreter nicht nur zu einer Haftstrafe, sondern sprach der Allianz auch eine Mitverantwortung an dem angerichtenen Schaden zu.

Es wird abzuwarten sein, ob nach schriftlicher Urteilsverkündung die Allianz sich auf die Geschädigten zu bewegt oder aber es auf eine gerichtliche Klärung wirklich ankommen lassen will.

Auch die Zeitschrift “Finanztest” berichtete ausführlich über den Fall