Anbieter in Baden-Württemberg sind mit einem Rechtsstreit gegen die Auslegung des Glücksspielstaatsvertrags durch das Land gescheitert, welcher die Durchführung von Wetten am selben Ort wie ein Casino oder eine Spielhalle verbietet.
Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hat über zwei Klagen von Glücksspielbetreibern in den Städten Karlsruhe und Rastatt entschieden. Die Kläger hatten geltend gemacht, dass das Verbot, Wett- und Spielhallen im selben Gebäude unterzubringen, gegen die Verfassung verstoße.
In den Klagen wurde argumentiert, dass das Gesetz nicht mit den verfassungsmäßigen Garantien der Berufsfreiheit im Einklang stehe. Sie sagten auch, dass das Gesetz gegen den allgemeinen Grundsatz der Gleichheit und des wirksamen Rechtsschutzes verstoße. Das Gericht wies diese Argumente jedoch zurück und bestätigte damit das Trennungsgebot. Dem Beschluss zufolge müssen Wettbüros, die sich ein Gebäude mit einer Spielhalle teilen, ihre Räumlichkeiten verlegen.
Ein „gerechtfertigter“ Eingriff in die persönliche Freiheit
Der Eingriff des Trennungsgebotes in die Berufsfreiheit sei gerechtfertigt, heißt es in der Entscheidung. Das Gericht argumentierte, dies sei darauf zurückzuführen, dass es einem „vernünftigen Zweck des Gemeinwohls“ diene. Zur Begründung dieser Entscheidung hob das Gericht die Eindämmung der Spielsucht als wichtiges Ziel des öffentlichen Interesses hervor.
Das Gericht sagte, es sei „offensichtlich“, dass Spieler davon abgehalten werden sollten, schnell hintereinander von einer Glücksspieleinrichtung zur anderen zu wechseln und daher „eine Vermischung oder Häufung verschiedener Glücksspielangebote an einem Ort verhindert werden sollte“.
Das Gesetz verstößt nicht gegen die Rechtsschutzgarantie
Das Gericht entschied, dass die letzte Verfassungsbeschwerde, die Rechtsschutzgarantie, nicht gegen das Gesetz verstoße. Die Betreiber hatten argumentiert, dass die Entscheidung, Spielhallen Vorrang einzuräumen, bedeute, dass später erteilte Genehmigungen die vertriebenen Wettbüros begünstigen sollten, um sicherzustellen, dass sie rechtlich geschützt seien. Das Gericht lehnte dies mit der Begründung ab, dass dies in späteren Gerichtsverfahren aufgehoben würde.