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Thema: Deutschland: Verschärfte Werbebeschränkungen der GGL zulässig

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    Standard Deutschland: Verschärfte Werbebeschränkungen der GGL zulässig

    Das Oberverwaltungsgericht von Landes Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass die „Glücksspielbehörde der Länder“ (GGL) durchaus befugt ist, Werbebeschränkungen zu verhängen.

    Als die GGL Glücksspielbetreibern das Recht einräumte, Online-Glücksspiele anzubieten, tat sie dies durch Lizenzen unter bestimmten Bestimmungen. Durch diese Richtlinien wurden die Aktivitäten der Betreiber, insbesondere im Bereich der Werbung, limitiert.

    Die Glücksspielunternehmen beantragten beim Verwaltungsgericht Halle die Aussetzung der Bestimmungen. Mit der Begründung, „die Behörde habe die Anordnung zur sofortigen Vollziehung nicht hinreichend begründet“. Das Landgericht Sachsen-Anhalt hat dieses Urteil auf Antrag des GGL aufgehoben und festgestellt, dass „die meisten der beanstandeten Nebenbestimmungen nach summarischer Prüfung rechtmäßig sind“.

    Das Gericht genehmigte insbesondere die Verbote von Infomercials, Affiliate-Werbung durch Streamer und durch Partner, die nicht lizenzierte Websites bewerben. „Die Regelungen sind erforderlich, um die Einhaltung der Ziele des Glücksspielstaatsvertrags zu gewährleisten, zu denen die Abwendung von Suchtgefahren und der Schutz Minderjähriger gehören“, erklärte das Gericht.

    „Wie im Bereich des legalen Glücksspiels hat die GGL auch bei der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels Erfolge erzielt“, fügte die Regulierungsbehörde hinzu. „Der Erlaubnisvorbehalt ist mit den Bestimmungen des Europarechts vereinbar, weil er den legitimen Zielen des Jugend- und Spielerschutzes sowie der unionsrechtlichen Kriminalitätsbekämpfung dient.“

    Im Mai siegte die GGL auch in einem Fall um Affiliate-Werbung. Bei dieser Gelegenheit entschied das Gericht, dass die GGL einen Glücksspielanbieter bestrafen könne, der seine Dienste „absichtlich“ auf einer Website bewirbt, die auch auf nicht lizenzierte Angebote verlinkt. „Wir halten diese Werberegelung für sehr gut und gerechtfertigt“, erklärte GGL-Geschäftsführer Ronald Benter.

    „Die GGL überwacht konsequent die Angebote legaler Betreiber. Bei Verstößen erheben wir hohe Bußgelder. Der Entzug der Konzession bei wiederholten Verstößen gegen die Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages ist eine Maßnahme, vor der wir nicht zurückschrecken.“

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