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Thema: Malta genehmigt umstrittenes Gesetz

  1. #21
    Casino Tester Avatar von Casoni
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    Zitat Zitat von PAYSAFEMASTER Beitrag anzeigen
    Wenn ich eine Garantie bekommen würde dass z.B. 30'000 CHF definitiv zur Rückerstattung erfolgen, würde ich dies zweifelsfrei beanspruchen, und mich damit - so jedenfalls das Vorhaben - dauerhaft vom Glückspiel verabschieden.
    Das wird dir wahrscheinlich niemand garantieren. Abgesehen davon wirst du mit 30k Rückerstattung sehr wahrscheinlich nicht wirklich endgültig aussteigen. Diese Aussage steht im Widerspruch zu deinen öffentlich geposteten Spielverläufen (sinngemäß: 'aus 10 mach schnell mal 3000' oder 'aus 50 problemlos und ganz schnell 10k Gewinn zusammen gezockt' usw.)

    Mit solchen Gewinnbeträgen hättest du jederzeit den Ausstieg oder wenigstens mal die längere Auszeit machen können. Du wolltest ja konstruktive Kritik und Gegenargumente provozieren. Deshalb an dieser Stelle ein Argument, das nur logisch begründet ist: Du wirst möglicherweise weiter zocken wollen, bist dann nach den Chargeback-Aktionen aber fast überall als Onlinespieler auf der Schwarzen Liste. Dir wird ganz am Ende notgedrungen nur übrig bleiben, bei übelsten Scam-Seiten zu spielen (nirgendwo lizensiert, extrem schnelles Verfallsdatum), die dich tatsächlich vom ersten Beginn an 100%ig sicher betrügen. Oder du musst dann auch in Foren usw. herum betteln, ob du im Namen anderer Spieler mit deren Accounts spielen darfst, weil deine eigenen wegen der Chargebackversuche verbrannt sind.

  2. #22
    Mobile Casino Tester Avatar von PAYSAFEMASTER
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    Zitat Zitat von Casoni Beitrag anzeigen
    . Diese Aussage steht im Widerspruch
    Dem muss ich rückblickend zustimmen. Einige Aussagen stellten keinen abschliessenden Standpunkt dar. Ich habe ohnehin zu keinem Zeitpunkt erwartet dass ich dadurch jemals einen Cent bekommen würde. Aktuell habe ich hingegen einen Auszug basierend auf der Datenschutzverordnung bzw. dem Datenschutzbeauftragten angefordert. Dass darauf je eine Antwort zurück kommt bezweifle ich allerdings. Dies als passendes Beispiel weshalb ich solche Anbieter kritisiere: Wenn es nicht möglich ist Einsicht in vergangene Ein- / Auszahlungen zu erhalten, reicht mir das schon aus um eine versuchte Rückforderungsklage theoretisch zu rechtfertigen.

    Bezüglich Nutzung einer theoretischen Rückzahlung:
    Ich würde sofern ich die Gelegenheit hätte, mir das Geld von jedem relevanten Anbieter zurückfordern, um mit dem eingeklagten Betrag mutwillig einfach irgendwo anders weiterzuzocken.

    Es geht mir somit nicht um die gesetzlichen Bestimnungen oder die Rechtslage in diesen Sinne, sondern darum dass aufgrund
    des vorliegenden Sachverhaltes das Casino mMn zur Rechenschaft gezogen werden dürfte (was ohnehin nie der Fall sein wird), da es sich bewusst auf Kosten auszuschliessender Spieler bereichert hat.
    Du kannst dir den Gedankengang ungefähr so vorstellen, wie wenn sich um einen Minderjährigen Spieler handeln würde. Der bekäme zwar im Gewinnfall auch sein Geld nicht ausbezahlt, allerdings wird auch hier im Falle erfolgreicher Auszahlungen das Geld sowieso gleich wieder zurück eingezahlt. Nachvollziehen kann man die Argumentation als Aussenstehender natürlich nicht. Aber sich regelmässig über Telefonrechnung Bezahlkarten für den doppelten Preis zu kaufen, anstatt das Geld einfach mit ganz nornalen Zahlungsmethoden einzuzahlen wenn man es Ende Monat ja eh hat, kann von dem Standpunkt genauso wenig plausibel nachvollzogen werden können.

    Oder anders formuliert: Wenn du dich Hundert mal jeweils für den Kauf einer PSC zum doppelten Preis entscheidest, musst du das auch plausibel z.B. mit mangelnder Intelligenz oder Disziplin begründen können.


    Ich habe mich grundsätzlich schon immer auf die Seite von Casinos gestellt anstatt auf die Seite vom Spieler (Paradebeispiele sind da Kritik von Spielern über unfaire Bonusbedingungen, oder allgemeine Vorwürfe über das Angebot eines Anbieters), und tue dies auch weiterhin in diesem Kontext (mit der identischen Argumentation dass einem niemanden zwingt irgendwo zu spielen oder Geld einzuzahlen - wenn man mit dem Angebot nicht einverstanden ist). Aber darum geht es eben genau nicht.

    , wo es aufgrund persönlicher Entscheidungen in der Regel keine Auszahlungen gibt, anders sein?
    Genau das unterscheidet einen "Aussenstehenden" von einem "Betroffenen".

    Natürlich ist es absolut wiedersprüchlich wenn man hier einerseits über fünfstellige Gewinne oder erfolgreiche Auszahlungen von ein paar Tausend berichtet - und gleichzeitig die Verantwortung über die eigenen Entscheidungen absprechen versucht. Aber für dich ist es eine Frage des Spielers was wie wo wann du vom Casino auszahlen lässt. Aber hier geht es auch nicht darum wieviel und wann man Ein- oder Auszahlungen tätigt, sondern darum dass die Gesamrbilanz (abzüglich der par Prozente durch den Hausvorteil) sich sozusagen auf eine 0% RTP beläuft.

    Die Formulierungen sind aufgrund Zwischenbearbeitung möglicherweise etwas wirr formuliert, aber da ich mich hinsichtlich dieser Thematik nicht mehr äussern werde kann ich nur eines mit absoluter Sicherheit sagen: es ist kategorisch ausgeschlossen dies als Aussenstehender verstehen versuchen zu wollen.

  3. #23
    Casinospieler Avatar von Roulandy
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    Zitat Zitat von PAYSAFEMASTER Beitrag anzeigen
    Bezüglich Nutzung einer theoretischen Rückzahlung:
    Ich würde sofern ich die Gelegenheit hätte, mir das Geld von jedem relevanten Anbieter zurückfordern, um mit dem eingeklagten Betrag mutwillig einfach irgendwo anders weiterzuzocken.
    Ohne dies auch nur entfernt zu "verurteilen", hätte ich ebenso kaum etwas anderes erwartet.



    Zitat Zitat von PAYSAFEMASTER Beitrag anzeigen
    ...dass aufgrund
    des vorliegenden Sachverhaltes das Casino mMn zur Rechenschaft gezogen werden dürfte (was ohnehin nie der Fall sein wird), da es sich bewusst auf Kosten auszuschliessender Spieler bereichert hat.
    Zitat Zitat von PAYSAFEMASTER Beitrag anzeigen
    Du kannst dir den Gedankengang ungefähr so vorstellen, wie wenn sich um einen Minderjährigen Spieler handeln würde.
    Zitat Zitat von PAYSAFEMASTER Beitrag anzeigen
    Der bekäme zwar im Gewinnfall auch sein Geld nicht ausbezahlt, allerdings wird auch hier im Falle erfolgreicher Auszahlungen das Geld sowieso gleich wieder zurück eingezahlt. Nachvollziehen kann man die Argumentation als Aussenstehender natürlich nicht. Aber sich regelmässig über Telefonrechnung Bezahlkarten für den doppelten Preis zu kaufen, anstatt das Geld einfach mit ganz nornalen Zahlungsmethoden einzuzahlen wenn man es Ende Monat ja eh hat, kann von dem Standpunkt genauso wenig plausibel nachvollzogen werden können.
    Warum wird eigentlich so ein Gewese um ein Thema gemacht, dass hier ohnehin alle Anwesenden mehr oder weniger genauso betrifft wie dich? Es geht dir deinen Erklärungen zufolge um den 3 Tonnen schweren Elefanten im Raum, über den gewöhnlich niemand spricht, der jedoch allen von uns hier wohlbekannt ist. Warum kann man also nicht einfach sagen, es geht um eine Spielsucht (die solche Probleme erst verursacht)? Das ist, mal ehrlich, der einzige und nachvollziehbare Grund weshalb dieses Verhalten überhaupt besteht.

    Glaubst du, dass du hier vor "Gericht" stehst und dich deshalb irgendjemand dafür verurteilt? Das wird hier niemand tun, denn ganz egal inwieweit man von diesem Thema berührt ist, wir haben alle (und ich meine wirklich ALLE) eine Spielaffinität. Bei dem einen ist diese vielleicht geringer ausgeprägt, bei anderen sehr hoch und in manchen Fällen eben bis zum extrem eines Suchtverhaltens reichend. Dies hier ist mit Verlaub ein Ort, wo absolut niemand ein Interesse daran hat, anderen die Moralkeule um die Ohren zu schwingen, denn wir wissen alle wie der Hase läuft.

    Damit wollte ich auch ausdrücken, egal um was es in deinem Fall geht, hier ist kaum jemand wirklich "Außenstehender" (also das was du suggerieren willst). Wir leben nur alle ganz unterschiedlich mit diesem Thema und jeder geht auf seine eigene Weise mit einer Spielaffinität um. Allein die Ausprägung des eigenen Spieltriebes entscheidet, wie sich das eigene Verhalten auf das Leben und eigene Umfeld auswirkt.

    Denn ein Problem mit dem Spielen haben geschätzt allein 300.000 Personen in Deutschland. Soll man die nun alle "verurteilen" für eine unwillkürliche Störung der Impulskontrolle?



    Zitat Zitat von PAYSAFEMASTER Beitrag anzeigen
    Oder anders formuliert: Wenn du dich Hundert mal jeweils für den Kauf einer PSC zum doppelten Preis entscheidest, musst du das auch plausibel z.B. mit mangelnder Intelligenz oder Disziplin begründen können.
    Nein, musst du nicht. Spielsüchtig zu sein bedeutet eine Störung der Impulskontrolle (über das eigene rationale Verhalten), und zwar, ohne dass dies selber so gewollt ist. Das hat weder mit "Dummheit" zu tun, noch "Disziplinlosigkeit". Ich halte dich im Gegensatz zu anderen Leuten, die sich auf unbestimmten Plattformen herumtreiben sogar für überdurchschnittlich intelligent. Allein die Tatsache, das du in vollem Bewusstsein über das Geschehen diesen Zustand "lebst" zeichnet nur Leute aus, die über genügend Selbstreflexion verfügen. Dass du es nicht ändern kannst/willst liegt also nicht an solchen Dingen, sondern eher in der Tatsache begründet, dass man seinen Zustand zwar durchaus versteht, diesen jedoch nicht akzeptiert.



    Zitat Zitat von PAYSAFEMASTER Beitrag anzeigen
    Genau das unterscheidet einen "Aussenstehenden" von einem "Betroffenen". Natürlich ist es absolut wiedersprüchlich wenn man hier einerseits über fünfstellige Gewinne oder erfolgreiche Auszahlungen von ein paar Tausend berichtet - und gleichzeitig die Verantwortung über die eigenen Entscheidungen absprechen versucht. Aber für dich ist es eine Frage des Spielers was wie wo wann du vom Casino auszahlen lässt. Aber hier geht es auch nicht darum wieviel und wann man Ein- oder Auszahlungen tätigt, sondern darum dass die Gesamrbilanz (abzüglich der par Prozente durch den Hausvorteil) sich sozusagen auf eine 0% RTP beläuft.
    Das ist in der Tat für jeden der nicht spielt ausgesprochen widersprüchlich. Ich kann es (man stelle sich vor) nachvollziehen. Woran liegt das wohl?



    Zitat Zitat von PAYSAFEMASTER Beitrag anzeigen
    Die Formulierungen sind aufgrund Zwischenbearbeitung möglicherweise etwas wirr formuliert, aber da ich mich hinsichtlich dieser Thematik nicht mehr äussern werde kann ich nur eines mit absoluter Sicherheit sagen: es ist kategorisch ausgeschlossen dies als Aussenstehender verstehen versuchen zu wollen.
    Es ist kategorisch ausgeschlossen, dass keiner in diesem Forum deine Situation versteht. Im Unterschied zur normalen "Gesellschaft" die sehr schnell dabei ist, Leute wie dich (oder gar mich oder andere ) "abzustempeln", wird das, was du tust hier so akzeptiert wie es ist. Wenn du etwas ändern willst an deiner Situation, wird dir hier dasselbe Grundverständnis begegnen wie im umgekehrten Fall. Deine Anwesenheit ist hier genauso willkommen wie die anderer Spieler und ich glaube es ist sinnvoll sich von der inneren Furcht vor der "pösen Moralkeule" frei machen.

    Ich kann nur für mich oder meine Meinung sprechen. Wenn du hier weiter Bilder zeigst ("von 10€ auf 5000€"), bin ich dafür genauso offen (weil ich das offen zugegeben immer noch witzig finde) wie wenn du hier mitteilen würdest, dass du nicht mehr spielen möchtest.

    Denn "verurteilt" wirst du nur von Leuten die das alles weder kennen noch akzeptieren und das ist der Großteil einer Bevölkerung die sich sowohl in deinem als auch meinem Land "Gesellschaft" nennt. In diesem Forum gibt es jedoch diese "Konformität" nicht.

    In diesem Sinne, tue einfach dass, von dem du glaubst dass es richtiger für dich ist.

  4. #24
    News Editor Avatar von Shinobi
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    Standard GGL glaubt nicht an Maltas neues Glücksspielgesetz

    Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL), erklärte, sie sei der Ansicht, dass Maltas umstrittener Gesetzentwurf Nr. 55 „nicht mit europäischem Recht vereinbar“ sein dürfte.

    Die Behörde glaube, dass die Gesetzgebung – die Maltas Präsident George Vella im Juni in Kraft gesetzt hat – gegen die Neufassung der Brüsseler Verordnung verstoße. Hierbei handelt es sich um das europäische Gesetz von 2013, welches die Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen zwischen EU-Mitgliedstaaten regelt.

    Trotz dieser Schlussfolgerung stellte die GGL jedoch klar, dass es nicht in ihrer Verantwortung liege, zu entscheiden, ob das Gesetz mit europäischem Recht vereinbar sei oder nicht. Während die Europäische Kommission letzten Monat ankündigte, den Gesetzesentwurf 55 zu prüfen, war in der Vergangenheit der Europäische Gerichtshof der letzte Entscheidungsträger über das Verhältnis zwischen EU- und innerstaatlichem Recht.

    Die GGL hat den Bundesländern ihre Einschätzung mitgeteilt und mit den zuständigen Behörden Kontakt aufgenommen. Da sich das Bundesjustizministerium bereits an die Europäische Kommission gewandt hat, sieht die GGL „keinen Grund, darüber hinausgehende Maßnahmen zu ergreifen“.

    Der Entwurf 55 zielt darauf ab, Glücksspielbetreiber vor Haftung zu schützen, die sich aus ihren von der MGA lizenzierten Graumarktaktivitäten ergibt. Daher schreibt das Gesetz den Gerichten vor, die Anerkennung oder Vollstreckung ausländischer Urteile gegen diese Glücksspielunternehmen zu verweigern, wenn die Aktivität unter ihre Lizenz fällt.

    Es ist Maltas Reaktion auf eine Reihe deutscher und österreichischer Fälle, in denen die Rechtmäßigkeit der Aktivitäten von Glücksspielanbietern in Frage gestellt worden sind. Präzedenzfälle in beiden Ländern haben gezeigt, dass Betreiber von einem Spieler für alle historischen Verluste verklagt werden können.

    Während viele Anbieter nach ihrer gerichtlichen Niederlage zahlten, haben die zu 888 gehörenden Marken Mr Green und William Hill sowie das zu Flutter zählende PokerStars gegen die Entscheidungen gekämpft. Infolgedessen entschieden sich einige Anwälte stattdessen dafür, die Betreiber in Malta zu verklagen, wo viele dieser Unternehmen ihren Sitz haben.

    Die Betreiber argumentieren, dass ihre Glücksspielaktivitäten unter den europäischen freien Dienstleistungsverkehr in ganz Europa fallen. Rechtsgrundlage hierfür ist der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, einer der beiden wichtigsten Verträge innerhalb der EU. Unterdessen verweisen die Regierungen und Regulierungsbehörden auf eine Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2017, Vertragsverletzungsverfahren und Beschwerden im Glücksspielsektor einzustellen.

  5. #25
    Casinospieler Avatar von Harry_
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    Trotz dieser Schlussfolgerung stellte die GGL jedoch klar, dass es nicht in ihrer Verantwortung liege, zu entscheiden, ob das Gesetz mit europäischem Recht vereinbar sei oder nicht.
    Aber Hauptsache wieder seinen Senf dazu abgegeben, um wieder in den Medien genannt zu werden.

  6. #26
    Casinospieler Avatar von Roulandy
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    Zitat Zitat von Harry_ Beitrag anzeigen
    Aber Hauptsache wieder seinen Senf dazu abgegeben, um wieder in den Medien genannt zu werden.
    Zumal die GGL überhaupt nichts zu melden hat in dieser Angelegenheit. Die haben wahrscheinlich nur Bedenken, dass denen ihr "tolles Gesetz" (ergo eigene Legitimität) um die Ohren fliegen könnte.

  7. #27
    Casinospieler Avatar von Harry_
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    Zitat Zitat von Roulandy Beitrag anzeigen
    Zumal die GGL überhaupt nichts zu melden hat in dieser Angelegenheit. Die haben wahrscheinlich nur Bedenken, dass denen ihr "tolles Gesetz" (ergo eigene Legitimität) um die Ohren fliegen könnte.
    Ich bitte doch darum. Wenn Malta da innerhalb der EU durchsetzen kann, würde dies eine neue/alte Ära für Glücksspielanbieter einläuten. Aber ich habe meine Zweifel am Erfolg.

  8. #28
    News Editor Avatar von Shinobi
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    Standard MGA rechtfertigt seinen Gesetzesentwurf 55

    Die Malta Gaming Authority (MGA) verteidigte den umstrittenen Gesetzentwurf 55, nachdem sie kritisiert wurde, dass die Änderung nicht mit europäischem Recht vereinbar sei.

    Die Glücksspielbehörde erklärte, dass die Bill 55, auch bekannt als Artikel 56A des maltesischen Glücksspielgesetzes, nicht gegen europäisches Recht verstoße. Die Gesetzgebung schützt in Malta lizenzierte Betreiber vor der rechtlichen Haftung, die sich aus ihren Glücksspielaktivitäten ergibt, wenn die Aktivität unter ihre MGA-Lizenz fällt.

    Als Reaktion darauf verwies die MGA auf den Abschnitt in der Neufassung der Brüsseler Verordnung, der besagt, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung eines Gerichtsurteils verweigern kann, wenn es nicht mit den Grundsätzen seines Rechtssystems übereinstimmt.

    Daher erklärte die Regulierungsbehörde, dass die Absicht des Gesetzgebers bei der Ausarbeitung des Gesetzes nicht darin bestehe, neue Ausnahmen von der Verordnung einzuführen. Vielmehr ging es darum, „die langjährige öffentliche Politik Maltas in Bezug auf den Glücksspielsektor gesetzlich zu verankern“.

    Zur Unterstützung des Gesetzes sagte die MGA auch, dass der Anwendungsbereich von Bill 55 „äußerst restriktiv“ sei. Sie fügte hinzu, dass das Gesetz nicht alle rechtlichen Schritte gegen einen in Malta lizenzierten Glücksspielanbieter unterbindet, und betonte, dass das Gesetz bestimmte Bedingungen dafür vorsehe.

    Die Regulierungsbehörde erläuterte, dass ein Betreiber nur dann vor einer Klage geschützt werden könne, wenn seine Glücksspielaktivitäten gemäß dem Glücksspielgesetz des Landes legal seien. Damit Gesetzesvorlage 55 in Kraft tritt, müsste die Klage im Widerspruch zu den maltesischen Glücksspielvorschriften stehen oder diese untergraben.

    Die MGA argumentierte außerdem, dass ihre Glücksspielgesetze unter die Regeln des europäischen freien Dienstleistungsverkehrs fallen. „Der maltesische Glücksspielrahmen wiederum entspricht vollständig dem EU-Recht und basiert auf den Freiheiten, die einem im Binnenmarkt ansässigen Unternehmen gewährt werden“, sagte die Regulierungsbehörde.

    Andererseits haben europäische Regulierungsbehörden und Regierungen jedoch auf einen Beschluss der Kommission aus dem Jahr 2017 hingewiesen, Vertragsverletzungsverfahren und Beschwerden im Glücksspielsektor einzustellen. Dies, so argumentieren sie, bedeute, dass Glücksspieldienste nicht als Dienst angesehen werden könnten, der unter einer MGA-Lizenz europaweit bedient werden könne.

  9. #29
    Casinospieler Avatar von Harry_
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    Standard

    Das klingt spannend. Malta gibt sich nicht kampflos geschlagen.

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