Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat bestätigt, dass die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) befugt ist, lizenzierten Glücksspielanbietern zu verbieten, „absichtlich“ Werbung auf Affiliate-Marketing-Seiten mit illegalen Angeboten zu schalten.
Das Gericht hielt eine Satzung der GGL für rechtmäßig, die besagt, dass Partner, die auf illegale Glücksspiel-Websites verlinken, als Werbung für diese rechtswidrige Aktivität eingestuft werden. Das Gericht stellte klar, das dies „unvereinbar“ mit dem Glücksspielstaatsvertrag von 2021 sei.
Außerdem fügten die Richter hinzu, dass das Verbot notwendig sei, um nicht den Eindruck zu erwecken, „erlaubtes Glücksspiel sei genauso wichtig wie illegales Glücksspiel“. Das Landgericht Sachsen-Anhalt bestätigte zudem die GGL-Pflicht, dass Affiliate-Seiten Nutzer über die deutsche „Weiße Liste“ zugelassener Betreiber informieren müssen. Partner müssen außerdem potenzielle Spieler über die Suchtrisiken des beworbenen Glücksspiels aufklären und die Teilnahme minderjähriger Verbraucher verbieten.
Weitere regulatorische Anforderungen der GGL wurden ebenfalls bestätigt. Darunter ein Verbot von iGaming-Websites, die sich als „kostenlos“ bewerben. Pluseine eher technische Regelung, die besagt, dass bei Bonus- und Rabattwerbung die Höhe der Vorteile und die Dauer der Vorteile klar angegeben werden müssen.
Der Fall betraf ursprünglich eine Entscheidung der Regulierungsbehörde vom März. Da wurde einem nicht namentlich genannten Betreiber eine fünfstellige Geldstrafe auferlegt, weil er seine Dienste absichtlich auf einer Website beworben hatte, die auch auf illegale Angebote verwies.
„Wir halten diese Werberegelung für sehr gut und gerechtfertigt“, sagte GGL-Geschäftsführer Ronald Benter. „Die GGL überwacht konsequent Angebote von legalen Betreibern. Bei Verstößen erheben wir hohe Bußgelder.“ Er betonte zudem: „Der Entzug der Konzession bei wiederholten Verstößen gegen die Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages ist eine Maßnahme, vor der wir nicht zurückschrecken.“
Vorstandsmitglied Benjamin Schwanke fügte hinzu: „Die legalen Online-Glücksspielanbieter können kein Interesse daran haben, auf Seiten zu werben, die auch illegales Glücksspiel bewerben. Das schadet dem Ruf der Betreiber.“