Die deutsche Glücksspielbehörde der Länder (GGL), hat einem namentlich nicht genannten Betreiber, der gegen die Werbevorschriften der Aufsichtsbehörde verstoßen hat, eine fünfstellige Geldbuße auferlegt. Die konkrete Höhe der Strafzahlung ist dabei nicht bekannt.
Die Behörde erklärte, der Betreiber sei bestraft worden, nachdem er seine Angebote „absichtlich auf Websites beworben“ habe, die auch für illegale Glücksspielangebote geworben hätten. Laut der Regulierungsbehörde war dies ein Verstoß gegen den im Juli 2021 in Kraft getretenen Vierten Glücksspielstaatsvertrag.
„Wir halten diese Werberegelung für sehr gut und gerechtfertigt“, sagt Ronald Benter, Geschäftsführer der GGL. „Die GGL überwacht konsequent die Angebote legaler Anbieter. Bei Verstößen verhängen wir hohe Bußgelder. Der Entzug der Erlaubnis bei wiederholten Verstößen gegen die Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags ist eine Maßnahme, die wir nicht scheuen.“
Benjamin Schwanke, Vorstandsmitglied bei GGL, fügte hinzu, dass Betreiber auch seine eigene Reputation beeinträchtigen würde, wenn er gegen diese Regel verstößt. „Die legalen Online-Glücksspielanbieter können kein Interesse daran haben, auf Seiten zu werben, die auch für illegales Glücksspiel werben“, sagte er. „Das schadet dem Ruf der Anbieter.“