Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass Pokerstars die Verluste eines Spielers erstatten muss. Mit der Begründung, dass das Online Casino zum Zeitpunkt des Schadenss in dem Land noch nicht legal war. Zudem hob das OLG Köln mit seiner Entscheidung eine Vorinstanzentscheidung auf, die vom Landgericht Bonn getätigt worden war.
Zwischen März 2014 und Juni 2020 verlor der Kläger 58.517€ beim Online Poker sowie Blackjack auf der Website Pokerstars.eu. Dieser Zeitraum lag vor dem Inkrafttreten des Vierten Glücksspielstaatsvertrags (GlüNeuRStV), der es erlaubte, Spielautomaten und Poker bundesweit statt nur in Schleswig-Holstein anzubieten.
Die Anwaltskanzlei sagte, dass, obwohl davon ausgegangen werden könnte, dass der Spieler gegen das Gesetz verstößt, dies nicht bedeute, dass ihre Beschwerde nicht gültig sei.
Laut Gericht hätte PokerStars besser klarstellen müssen, dass Online-Casinospiele in den meisten Teilen Deutschlands zu diesem Zeitpunkt illegal waren. Der Betreiber ist also seiner Informationspflicht nicht nachgekommen. „Entgegen der Auffassung des Landgerichts sind diese Angaben des Klägers nicht von vornherein unrealistisch, sondern nachvollziehbar“, so das Gericht. „Aus Sicht des Klägers lagen keine zwingenden Anhaltspunkte vor, die für die Rechtswidrigkeit des Spielangebots der Beklagten sprachen.“
Zudem erwecke die Anzeige der Pokerstars-Website in deutscher Sprache den Eindruck, dass der Service legal sei. Die Dr. Redell Rechtsanwaltsgesellschaft wies darauf hin, dass das Oberlandesgericht Köln das höchste Berufungsgericht in Nordrhein-Westfalen und das zweithöchste des Landes ist. Dies würde darauf hindeuten, dass alle weiteren Berufungen in diesem Fall auf Bundesebene erfolgen müssten.
Anfang des Jahres verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt einen nicht näher bezeichneten Betreiber zur Zahlung eines Schadens in Höhe von 26.000€, da der Kläger vor Inkrafttreten des GlüNeuRStV beim Betreiber gewettet hatte. Womöglich häufen sich diese Arten von Klagen in nächster Zeit.