Deutschlands neue Glücksspielbehörde (GGL) hat Pläne für ein neues System vorgelegt, bei dem Internetdienstanbieter (ISPs) aufgefordert werden, freiwillig Websites zu sperren, die ihrer Ansicht nach illegal im Land betrieben werden.
Die GGL übernahm am 1. Juli die Verantwortung für die Durchsetzung gegen unerlaubtes Glücksspiel, bevor sie am 1. Januar 2023 die Kontrolle über alle Aspekte der Regulierung in Deutschland verwalten wird. Im vergangenen Monat versprach sie, Zahlungs- und IP-Adressblockierung zu verwenden, um nicht lizenzierte Unternehmen daran zu hindern, Wetten anzunehmen.
In einem Brief an alle in Deutschland tätigen ISPs hat die GGL nun erklärt, dass diese zwar nicht verpflichtet wären, Websites nach einer solchen Aufforderung durch die Regulierungsbehörde zu sperren. Allerdings könnte dies jedoch dazu beitragen, illegale Websites daran zu hindern, Glücksspiele im Land anzubieten und einen größeren Verbraucherschutz bieten würde.
Letzte Woche erließ die GGL ihre erste Sperrverfügung gegen den Lotteriewettanbieter Lottoland und forderte ISPs auf, den Zugang zu der Website zu sperren. „Die GGL verfolgt einen kooperativen Ansatz mit Diskussionen auf Augenhöhe“, heißt es in einer Erklärung. „Das bedeutet nicht, dass ein Anbieter eine Sperrung ‚on demand‘ durchführen soll, sondern dass die GGL die Rechtsgrundlage erläutert, aus der sich die Verpflichtung des ISP ergibt, sowie das bisherige Vorgehen gegen den illegalen Glücksspielanbieter.“
Der im Juli letzten Jahres in Kraft getretene deutsche Glücksspielstaatsvertrag (GlüNeuRStv) ermöglicht die Durchsetzung von Netzwerk- und IP-Sperren bei illegalen Glücksspiel-Websites. Falls diese Betreiber Aufforderungen zur Einstellung des Betriebs im Land nicht nachkommen.
Die GGL erkannt an, dass diese Sperranfragen einen Eingriff in die Grundrechte von Anbietern und Nutzern darstellen. Sie erklärte jedoch auch, dass solche Sperrungen keine europäischen Vorschriften in Bezug auf die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit verletzen sowie auch ihrer seiner Mission passen, die Verbraucher vor Glücksspielschäden zu schützen.