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Thema: Kostenpflichtige Abmahnung gegen Forenbetreiber

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    Kostenpflichtige Abmahnung gegen Forenbetreiber
    Zum Rechtsstreit mit Mario Dolzer bestehe kein Zusammenhang

    Dass Mario Dolzer als Betreiber des hilfe-forum das Ziel einer kostenpflichtigen Abmahnung durch den Heise-Verlag wurde, war erste Vermutung nach der Bekanntgabe der Abmahnung durch den netzbekannten Anwalt Günter Frhr. v. Gravenreuth. In einem Forum seien Heise-Newsmeldungen als Fullquote kopiert worden, was eine Urheberrechtsverletzung darstelle - so nichts neues, auch nicht, dass Heise gegen derartige Vorfälle vorgeht. Entsprechende Abmahnungen seien selbst bei professionell und kommerziell wirkenden Webseiten kostenfrei, in der Regel reiche ein Hinweis per Email aus, um das Verhalten der Seitenbetreiber abzustellen, so Heise zur bisherigen Praxis.

    Im genannten Fall erfolgte hingegen eine kostenpflichtige Abmahnung, durchgeführt nicht etwa von der Rechtsabteilung des Heise-Verlags, sondern einer externen Kanzlei. Eine Vorwarnung bzw. eine Aufforderung, gegen die geposteten Newsartikel im Board vorzugehen, erfolgte nicht. Grund: "Diese Artikel sind in mehreren Fällen von Moderatoren oder sogar Administratoren Ihres Forums eingestellt bzw. kommentiert worden. Dieses Verhalten ist Ihnen unmittelbar zuzurechnen. unsere Mandantin nimmt Sie wegen deshalb auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Anspruch".

    Die erste Stellungnahme seitens Heise ließ einige Fragen offen, auf Anfrage folgte nun eine ausführlichere Erklärung, warum man im Fall Dolzer/Hilfeforum wie geschehen vorging.

    "Wir waren durch Hinweise Dritter in Kenntnis gesetzt worden, dass im Forum des Herrn Dolzer bzw. seiner Net Billing GmbH unter hilfe-forum.info etliche urheberrechtlich geschützte Artikel aus Medien des Verlags widerrechtlich weiterverbreitet wurden. Dass ausgerechnet Mario Dolzer als Betreiber des Forums diese Rechtsverstöße duldete, entbehrt nicht der Ironie.
    Im Gegensatz zum offenen Forum des Heise Verlags handelt es sich bei dem Angebot von Dolzer um ein moderiertes Forum. Dementsprechend muss sich Mario Dolzer als Anbieter das Verhalten seiner Moderatoren zurechnen lassen, denn diesen sind "Änderungen und Löschungen von Themen und Beiträgen sowie Sperrungen von Usern vorbehalten".
    Bei den von Heise monierten Beiträgen handelt es sich überwiegend um solche, die entweder von den Moderatoren selbst eingestellt oder nachweislich von diesen zur Kenntnis genommen wurden. Daher haftet der Anbieter unmittelbar für solche Beiträge, bei denen ihm eine Kenntnis zuzurechnen ist.
    Mit dem Fall des Heise Verlags, der vor dem LG Hamburg verhandelt wurde, hat diese Fallgestaltung daher auch nichts zu tun. In dem konkreten Fall war dem Verlag das streitgegenständliche Posting eben gerade nicht bekannt. Bei Foren, in denen der Betreiber keine Kenntnis von den Inhalten hat, wird der Verlag wie bisher den Betreiber per Mail um Löschung bitten."

    So die Stellungnahme des Verlags. Während in anderen Fällen in der Regel die Rechtsabteilung des Verlags tätig wurde, war dies im aktuellen Fall laut Justiziar Heidrich aus mehreren Gründen nicht möglich: die Arbeitsbelastung sei zu hoch für die kleine Rechtsabteilung bei Heise. Die Haftungsfrage des Boardbetreibers für Handlungen von Moderatoren sei keineswegs trivial, hinzu kommen die zeitintensiven Aktivitäten des Verlags auf der CeBIT.

    Mit Heise mahnt damit ein ansonsten entschiedener Gegner des Abmahnunwesens im Internet ohne Vorwarnung kostenpflichtig ab. Das Opfer ist dabei in keiner Weise ein Unbekannter: nachdem in den Heiseforen dazu aufgerufen wurde, Dolzers Server lahmzulegen, konnte Dolzer eine einstweilige Verfügung gegen Heise erlangen, die den Verlag dazu zwang, weitere Aufrufe in den Foren im Vorfeld zu unterbinden. Die Verfügung zog größere Nachbeben in der Netzwelt nach sich: unter Berufung auf die EV gegen Heise wurde beispielsweise auch Supernature und Bloggitt für Boardbeiträge abgemahnt, ohne über diese im Vorfeld in Kenntnis gesetzt worden zu sein. Nach einem Teilrückzug der Abmahner bemüht sich Supernature momentan um eine negative Feststellungsklage, die ähnliche Abmahnungen in Zukunft unterbinden soll.

    Mit eben diesem Verfahren solle die jetzige Vorgehensweise laut Heise jedoch überhaupt nichts zu tun haben. Stein des Anstoßes sei die Urheberrechtsverletzung in einem kommerziell betriebenen Board durch Moderatoren und Administratoren, mit der Person Dolzers oder den laufenden Rechtsstreitigkeiten um die Forenhaftung hänge die jetzt erfolgte Abmahnung nicht zusammen.

    Ein Statement, dem man auf der Gegenseite wenig Glauben schenkt. Angesichts massenhafter Fullquotes von Heise-Tickermeldungen im Web scheint das Vorgehen ausgerechnet gegen den Gegner in einem anderen Verfahren etwas zu gezielt. Weitere Abmahnungen wegen kopierter Tickermeldungen durch Heise sind bislang keine bekannt. Die bisherige Haltung seitens des Verlags zu Abmahnungen im Netz läßt die Vorgehensweise inkonsequent erscheinen - auch wenn sich Dolzer im Netz keiner großen Beliebtheit erfreut, nimmt Heise in Kauf, dass sie fortan ebenfalls dem Lager jener zugerechnet werden dürften, die ohne Vorwarnung kostenpflichtig abmahnen.

    Darüber hinaus wird mit der Frage nach der Haftung für Forenbetreiber für die Aktivitäten von Moderatoren von Heise nun ein großes Fass aufgemacht, welches nicht gerade zur Beruhigung der verunsicherten Boardszene beitragen wird: Boardbetreiber werden sich möglicherweise in Zukunft fragen müssen, inwieweit sie für die Handlungen ihrer Mods in die Pflicht genommen werden können, Moderatoren ihrerseits, wie sie entweder ihr Board oder sich selbst in die juristischen Schusslinien bringen könnten.

    Andere Abmahnopfer jedenfalls zeigen sich skeptisch - Supernature zum aktuellen Fall:


    "Bis Ende letzter Woche schrie die versammelte Internet-Gemeinschaft "Abmahnungen gegen Foren sind Scheiße!". Nun hat es offenbar jemanden getroffen, der nicht den allerbesten Ruf genießt, und flugs wird der Slogan um den Zusatz "aber dem gönne ich eine" ergänzt, und plötzlich fällt es leichter, eine Abmahnung als gerechtfertigt anzusehen. Eine gefährliche Gratwanderung, und ich kann nur den allgemeinen Rat geben, sich ein Urteil ohne Rücksichtnahme auf die beteiligten Parteien zu bilden."


    Der Streitwert der Abmahnung wurde auf 50.000 Euro festgesetzt. Die Reaktionsfrist ist auf kommenden Freitag angesetzt.

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