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Thema: Forenbetreiber haftet für Moderatoren

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    Casino Tester Avatar von Casoni
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    Heise bekräftigt - Forenbetreiber haftet für Moderatoren

    Der Kenntnisnahme durch den Forenbetreiber ist die Kenntnisnahme durch einen Moderator gleichzusetzen, so die Auffassung des heise-Verlags, der mit dieser Begründung Mario Dolzer abmahnte. Über der Freude, dass es ja schon "den Richtigen" getroffen habe, werden die Folgen für Boardbetreiber meist ignoriert. Die Sichtweise von heise sei seit 2004 ständige Rechtsprechung.

    Jörg Heidrich, Justiziar des heise-Verlags auf Nachfrage von F!XMBR dazu:

    In jeden Fall steht es mir als Betreiber frei, zu entscheiden, ob ich Mods einsetze und wen ich dafür auswähle. Wenn ich sie einsetze, dann muss ich mir selbstverständlich deren Fehlverhalten auch zurechnen lassen, da sie dann eben keine "fremden Nutzer" mehr sind, sondern meine Vertreter und Helfer, die in meinem Interesse für mich tätig werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich, wie bei Dolzer, um ein gewerblich betriebenes Forum handelt und ergibt sich schon aus dem Gesetz (§ 278 BGB)."

    heise hatte Dolzer als Betreiber des Hilfe-forums mehrfach abgemahnt, da Meldungen des heisetickers im Volltext gequotet worden sind. Die kopierten Newsbeiträge seien entgegen der üblichen Praxis des Verlags ohne vorhergehende Löschungsaufforderung kostenpflichtig abgemahnt worden, da Dolzer Kenntnisnahme zugerechnet werden könne:

    "Laut Gesetzeslage haftet ein Anbieter nur dann, wenn ihm solche Inhalte bekannt sind. Dabei stellt sich die Frage, ob dem Betreiber die Kenntnis von Moderatoren zuzurechnen ist, die aktiv in Threads eingreifen. Wenn, wie im Falle von Dolzer, die Moderatoren umfassende Löschungs- und Editiermöglichkeiten haben und quasi als Vertreter des Anbieters tätig werden, ist nach unserer Ansicht deren Kenntnis auch dem Betreiber zuzurechnen. Im vorliegenden Fall hatten die Mods nicht nur Kenntnis, sie haben die Beiträge sogar selbst gepostet."

    Heidrich verweist auf zwei ältere Texte, welche zeigen sollen, dass es sich beim Vorgehen des Verlags um durchaus gängige Praxis handelt: lehrer-online beschreibt bereits 2002 Moderatorenhaftung in Schulforen und -gästebüchern: hier geht es jedoch um Vorabmoderation durch "schulangehörige Personen", welche Beiträge erst nach Prüfung freischalten. Die Vergleichbarkeit mit einem offenen Forum, in welchem Moderatoren gelegentlich und ehrenamtlich in Diskussionen eingreifen und zur Kenntnisnahme der einzelnen Beiträge technisch gezwungen sind, ist zweifelhaft.

    Auch ein 2004 erschienener c't-Artikel Heidrichs selbst wird als Beispiel herangezogen: Im Text ist aber wiederum ausdrücklich vom Anbieter selbst die Rede, der als Moderator tätig wird:

    "Wenn der Anbieter als Moderator aktiv in das Geschehen im Forum eingreifen will, so ist er zur Löschung von Beiträgen verpflichtet, wenn man ihm die Kenntnisnahme nachweisen kann."

    Beide Fälle haben mit der Alltagspraxis in vielen Webforen wenig bis nichts gemeinsam. Dort sind Moderatoren zumeist engagierte, fachkundige User im jeweiligen Themengebiet. Ihre Handlungsmöglichkeiten sind in der Regel völlig frei anpassbar: ob ein Moderator Beiträge editieren, löschen, schliessen oder verschieben kann, ist in gängiger Boardsoftware frei einstellbar und von außen in der Regel nicht einfach feststellbar.

    Insofern läßt die Stellungnahme mehr Fragen offen, als sie beantwortet. Kenntnisnahme durch einen Moderator setzt heise gleich mit Kenntnisnahme durch einen Betreiber, aber kann ein solches Rechtsverständnis angewandt werden, wenn weder Betreiber noch klagende Partei wissen, ob der Moderator überhaupt bereits strafmündig ist? Wie verhält es sich mit Moderatoren, die im jeweiligen Thread keine Editier- oder Löschrechte haben - welche heise zwar nicht in der Haftung sieht, denen man jedoch ebenso wie löschberechtigten Moderatoren zumindest eine Meldepflicht unterstellen könnte? Wie mit Fällen, in denen der Moderator von einer Rechtswidrigkeit schlicht nichts wissen konnte (weil er beispielsweise über ein laufendes Verfahren nicht unterrichtet wurde)? Kann einem Moderator, der auf der achten Seite eines Threads löscht und Statements drei Seiten vorher stehenläßt, die Kenntnis derselben unterstellt werden? Und werden diese Fragen nun durch eine neue Welle von Abmahnungen gegen Forenbetreiber geklärt, die nach dieser Auffassung für Boardpostings haftbar gemacht werden können, die sie nie zu Gesicht bekamen und auf die sie niemand je hinwies?

    In einem Verfahren gegen das gulli:board wurde in der Zwischenzeit die Teilnahme von Moderatoren an einer beanstandeten Diskussion bereits als Schuldbeweis angeführt. Es bleibt zu hoffen, dass sich das angeblich gängige Rechtsverständnis nicht durchsetzt, da andernfalls auf Boardbetreiber größere Schwierigkeiten zukommen könnten.

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