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Thema: Einstweilige Verfügung gegen HeiseOnline bestätigt

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    Haftung für Forenbeiträge auch ohne Kenntnis?

    Einstweilige Verfügung gegen Heise Online zunächst bestätigt
    Das Unternehmen Universal Boards und dessen Geschäftsführer Mario Dolzer haben gegen Heise Online eine einstweilige Verfügung erwirkt, nach der es Heise Online verboten ist, "Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören", berichtet Heise Online selbst. Das Landgericht Hamburg bestätigte demnach jetzt die einstweilige Verfügung und wies den Widerspruch von Heise ab.

    Der hinter dem Online-Angebot stehende Heise Zeitschriften Verlag befürchtet durch das Urteil (Az. 324 O 721/05) "gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten". Die einstweilige Verfügung zwinge den Verlag faktisch, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf diesen Rechtsverstoß hin zu überprüfen, heißt es in einem Beitrag auf Heise Online.

    Stein des Anstoßes war ein Skript, das im Forum von Heise Online veröffentlicht wurde. Es sei geeignet, den Betrieb von Download-Angeboten von Universal Boards zu gefährden, weshalb Heise Online abgemahnt wurde. Zwar wurden die beanstandeten Beiträge entfernt, so Heise Online, Universal Boards verlange aber auch die Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung, was von Seiten des Verlages abgelehnt wurde. Es sei nur möglich, "bei Kenntnis der potenziell rechtswidrigen Beiträge" zu handeln.

    Infolgedessen erwirkte Universal Boards eine entsprechende einstweilige Verfügung am Landgericht Hamburg, gegen die Heise Online Widerspruch einlegte. Dieser Widerspruch wurde aber am vergangenen Freitag (2. Dezember 2005) abgewiesen, schreibt Heise Online selbst.

    Dem Bericht zufolge hält es das Gericht für möglich, dass die Texte vor deren Veröffentlichung automatisch oder manuell geprüft werden. "So wie der Verlag das Forum bisher betreibe, fordere er Rechtsverletzungen sogar potenziell heraus", zitiert Heise Online einen Richter. Das Argument, dass eine automatische Filterung erwiesenermaßen nicht funktioniere und manuelle nicht zu leisten sei, habe das Gericht nicht akzeptiert. Nach eigenen Angaben werden in das Forum von Heise Online über 200.000 Beiträge pro Monat eingestellt.

    Heise-Justiziar Joerg Heidrich sieht durch das Urteil nicht nur das Heise-Forum betroffen, er sieht auch Gefahren für andere Kommunikationsformen im Netz wie Blogs, Gästebücher oder Chats. Er sieht das Urteil zudem "im klaren Widerspruch zu dem erklärten Willen des Gesetzgebers und einer EU-Richtlinie", um gerade zu verhindern, dass Diensteanbieter dazu verpflichtet werden, die von ihnen nur übermittelten oder gespeicherten Informationen ständig zu überwachen.

    Christian Persson, Chefredakteur von Heise Online, spricht sogar von einer möglichen Schließung der Foren, allerdings will der Verlag zunächst Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Der entsprechende Artikel bei Heise Online zu der Bestätigung der einstweiligen Verfügung lässt sich übrigens nicht kommentieren. (ji)

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