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Thema: Sind Betreiber für Foren-Beiträge verantwortlich?

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    Sind Betreiber für Foren-Beiträge verantwortlich?

    Meinung zum Foren-Urteil des Landgerichts Hamburg gegen den Heise-Verlag
    Das Landgericht Hamburg hat mit seinem Urteil gegen den Heise-Verlag vom 2. Dezember 2005 (AZ 324 O 721 / 05) für Wirbel gesorgt. Denn das Gericht schreibt Heise als Forenbetreiber eine Haftung für Foren-Beiträge von Nutzern zu. Auch wenn der Verlag keine Kenntnis darüber hat. Mittlerweile liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor.


    Das Urteil dürfte als Panikmacher gut taugen, ist dafür jedoch nicht geeignet. Das wird manch einen Abmahner aber nicht davon abhalten, sich auf dieses Urteil zu berufen. Der beklagte Heise-Verlag hat schon die Berufung angekündigt, so dass das Urteil nicht rechtskräftig werden wird.

    Dabei ist eines vorweg anzumerken: Die Entscheidungsgründe behandeln im ersten Teil nicht die Haftung des Heise-Verlags für die Äußerungen in seinen Foren. Auch wenn dieser erste Teil weitaus größere Auswirkungen auf die Tätigkeit im Internet hat, begründet das Gericht die Haftung des Heise-Verlags in erster Linie mit harscher Kritik in einem Heise-Artikel, mit dem Heise jene Reaktionen im Forum hervorgerufen habe, die später zur Abmahnung führten. Der Verlag habe damit rechnen müssen, dass "aufgrund der in ihrem eigenen Beitrag geübten harten Kritik [...] Nutzer, die Beiträge in dieses Forum einstellen würden, dabei 'über die Stränge schlagen' und die Gelegenheit nutzen würden, gerade an dieser Stelle, die durch die Veröffentlichung der Antragsgegnerin einen hohen Aufmerksamkeitswert genoss, zu rechtswidrigen Aktionen gegen die Antragsteller aufzurufen".

    In Anbetracht einer solchen Sachlage müsse der Verbreiter damit rechnen, dass das von ihm den Nutzern zur Verfügung gestellte Angebot missbraucht werde und müsse daher wirksame Vorkehrungen treffen, um einen solchen Missbrauch zu vermeiden. Nach Ansicht des Gerichts können solche wirksamen Vorkehrungen in diesem Fall "nur darin bestehen, dass die eingehenden Beiträge vor ihrer Freischaltung geprüft werden."

    Das Gericht hat sich jedoch zu dem von ihm aufgestellten Merkmal der "Zuspitzung" in diesem Artikel nicht weiter geäußert. Es bleibt daher unklar, ab wann der Verbreiter damit rechnen muss, dass die von ihm den Nutzern zur Verfügung gestellten Angebote missbraucht werden.

    Das Landgericht nimmt dabei Bezug auf die so genannte Rolex-Entscheidung des Bundegerichtshofs (BGH, Urteil vom 11. März 2004, IMHO: Sind Betreiber für Foren-Beiträge verantwortlich? AZ: I ZR 304 / 01), das ausführt: "Eine Haftung als Störer setzt voraus, dass für Diensteanbieter zumutbare Kontrollmöglichkeiten bestehen, um eine solche Markenverletzung zu unterbinden. Ihm ist es nicht zuzumuten, jedes in einem automatisierten Verfahren unmittelbar ins Internet gestellte Angebot darauf zu überprüfen, ob Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wird einem Diensteanbieter ein Fall einer Markenverletzung bekannt, muss er nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern auch technisch mögliche und zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Vorsorge dafür zu treffen, dass es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen kommt."

    In diesem Fall ging es um die Versteigerungsplattform ricardo.de, auf der wiederholt gefälschte Uhren angeboten worden sind, die von Rolex stammen sollten. Der BGH hat dabei ricardo.de als Störer eingestuft, da es in der Vergangenheit unstreitig wiederholt zu Markenverletzungen durch die Nutzer der Auktionsplattform gekommen war.

    Dabei wurde ausdrücklich klargestellt, dass die Versteigerungsplattform die Auktion sperren muss, sobald sie auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen wird. Weiterhin muss sie auch Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Markenrechtsverletzungen kommt. Dies könnte z.B. durch einen automatischen Filter geschehen, der als Anknüpfungspunkt beispielsweise einen niedrigen Preis oder der Hinweis auf eine Nachbildung sein könnte.

    Der BGH hat dabei aber ausdrücklich Markenverletzungen ausgenommen, die nicht durch diesen vorgezogenen Filter erkannt werden können, weil es beispielsweise keinen Hinweis auf eine Nachbildung gibt oder ein angemessener Preis angegeben wird.

    Das Landgericht Hamburg hat nun zwei weitere Gründe eingeführt, nämlich das Merkmal der "Bereitstellung eines redaktionell gestalteten Forums" und die "Herausforderung von rechtswidrigen Beiträgen in diesem Forum" durch einen redaktionellen Artikel mit harter Kritik.

    Der erste Punkt kollidiert mit §11 Teledienstegesetz (TDG), der die Haftung von Betreibern von Foren und Blogs ausdrücklich begrenzt und die positive Kenntnis als Anknüpfungspunkt für eine etwaige Haftung gewählt hat. Daher wird wohl dieses Merkmal in anderen Entscheidungen nicht weiter bestehen bleiben.

    Der zweite Gesichtspunkt - die Herausforderung von rechtswidrigen Beiträgen - könnte eher von den Gerichten als Anknüpfungspunkt herangezogen werden. Dies ist als Veranlasser-Haftung schon seit längerem anerkannt, wird nun aber vom Landgericht auch auf den Forenbetreiber bzw. das Internet ausgedehnt.

    Allerdings sollte man nicht vergessen, dass das Landgericht nur in dieser speziellen Situation zu einer Haftung des Heise-Verlags gekommen ist: Einerseits die Veranlassung - also die harte Kritik am Verhalten von Universal Boards im redaktionellen Artikel - und andererseits die Forenbeiträge - die zum massenhaften Downloaden des Programms k.exe aufgerufen haben -, wobei diese Aufrufe in den Foren nicht mehr von Artikel 5 des Grundgesetzes (Meinungsfreiheit) gedeckt waren.

    Letztlich bleibt auch nach diesem Urteil die Einzelfallabwägung der Gerichte erhalten, die das redaktionelle Umfeld, den Artikel selbst und die entsprechenden Forenbeiträge werten müssen, um gegebenenfalls zu einer Haftung des Forenbetreibers als Veranlasser zu gelangen.

    Die eingangs gestellte Frage "Sind Forenbetreiber für Postings verantwortlich?" lässt sich in Anbetracht des vorliegenden Urteils nur für den Heise-Verlag und hier auch nur für die einzelnen Postings zu dem inkriminierten Artikel bejahen. Aber auch dies könnte sich in der nächsten Instanz ändern.

    [von Rechtsanwalt Robert Rogge]
    Meinung zum Foren-Urteil des Landgerichts Hamburg gegen den Heise-Verlag

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