Abermals geht es wegen dem neuen Glücksspielstaatsvertrag vor Gericht. Kurz nach der Ankündigung von IP-Sperren, ereilte den Glücksspielanbieter Lottoland ein Verwaltungsverfahren. Dieses will er Betreiber nicht über sich ergehen lassen und kündigte seinerseits rechtliche Schritte an. Den Ausschluss vom deutschen Glücksspielmarkt werde man so nicht hinnehmen.
Das in Gibraltar registrierte Unternehmen bietet sogenannte Zweitlotterien an. Die Geschäftsleitung erhebt schwere Vorwürfe. Die neue deutsche Glücksspielbehörde (GGL) würde das staatliche Lottomonopol weiterhin aufrecht erhalten wollen. Obwohl Lottoland stets zur Kooperation mit deutschen Behörden bereit war, deutet nun alles auf „fiskalische Gründe“ hin.
Es setzt zudem ein falsches Signal, in welcher Reihenfolge die GGL vorgeht. Seit letztem Jahr gilt eine Übergangsphase, in welcher sich private Glücksspielanbieter ihrer Seriösität beweisen müssen. Bislang ist noch nicht eine Lizenz ausgestellt worden. Damit soll voraussichtlich Anfang 2023 begonnen werden. Doch bereits ein halbes Jahr zuvor geht es nun mit den IP-Sperren los.
Im Fall von Lottoland wurde erklärt, dass das Unternehmen seit 2017 eine deutsche Lizenz erhalten möchte. Dafür kam es sogar zur Gründung der Lottoland Deutschland GmbH im Jahr 2020. Doch bislang reagierte niemand auf die gestellten Erlaubnisanträge. Vermutlich deshalb, weil die neue Glücksspielbehörde in diesem Punkt noch nicht einsatzbereit ist.
Lottoland will sich zudem auf die geltende EU-Dienstleistungsfreiheit berufen. Welche mit dem neuen, deutlich strengeren gesetzlichen Rahmen untergraben wird. Ob und wie genau Lottoland gerichtlich vorgehen möchte, ist bis dato unklar.