In Deutschland wurde eine Reihe von Klagen abgewiesen, in denen den Spielern die Erstattung von Verlusten bei damals illegalen Glücksspielformen zugesprochen wurde.
Die Klagen stammen von Personen, welche vor Inkrafttreten des jüngsten Staatsvertrags (GlüNeuRStV) außerhalb Schleswig-Holsteins an Online-Casino-Spielen teilnahmen. Am 1. Juli 2021 ist der GlüNeuRStV in Kraft getreten, der den deutschen iGaming-Markt außerhalb von Online-Wetten erweitert.
Die Klagen argumentieren, dass die Personen, die an Casinospielen teilgenommen haben, bevor es legal war, Anspruch auf Erstattung aller Verluste haben sollten, die sie möglicherweise erlitten. Die Anwaltskanzlei Hambach und Hambach vertraten Online-Casino-Plattformen und Zahlungsanbieter in den Klagen.
Ein rechtskräftiges Urteil zu einer der Klagen, das am 1. September vor dem Landgericht Leipzig ergangen ist, kam zu dem Schluss, dass Glücksspiel ein inhärentes Risiko des Geldverlustes birgt und den Spielern somit durch die Teilnahme die Möglichkeit von Verlusten bewusst war. Das Gericht betonte auch, dass sich die Klägerin durch einen Verstoß gegen § 817 Satz 2 BGB durch illegales Spielen strafbar gemacht habe.
Am gleichen Tag wies das Landgericht Braunschweig einen Antrag auf Prozesskostenhilfe ab, nachdem diese eine ähnliche Klage eingereicht hatte. Auch hier wies das Gericht auf Glücksspielrisiken hin und wie der Kläger gegen § 285 StGB verstoßen habe, der die Teilnahme an illegalem Glücksspiel verbietet.
Eine dritte Klage wurde am 10. Juni 2021 vom Landgericht München abgewiesen. Die Klage richtete sich gegen einen Zahlungsanbieter und behauptete, dass dieser gegen vertragliche Pflichten gegenüber dem Spieler verstoßen habe. Die Klage fiel unter das Deliktsrecht, scheiterte aber, da der Zahlungsanbieter keine Schutzgesetze missachtet hatte.