Die Europäische Kommission hat eine Untersuchung gegen die La Française des Jeux (FDJ) eingeleitet. Dabei handelt es sich um die vom Staat organisierte Lotterie. Es gilt festzustellen, ob die Entscheidung, der FDJ für 25 Jahre nach der Privatisierung exklusive Lotterie- und Einzelhandelswetten-Rechte in Frankreich zu gewähren, gegen EU-Recht verstößt.
Der Betreiber erhielt die Rechte seit seiner Gründung zunächst auf unbestimmte Zeit. Das staatliche Monopol endete mit dem Börsengang (IPO) des Unternehmens in 2019. Damals wurden 1,89 Milliarden Euro generiert. Da die FDJ kein staatlicher Betreiber mehr ist, zahlte sie dem französischen Staat 380 Millionen für die Fortsetzung der exklusiven Rechte für das Betreiben von Lotterien und Einzelhandelswetten.
Dies führte jedoch zu zwei Beschwerden, in denen behauptet wurde, dass der Deal gegen das EU-Beihilferecht verstoße. Nach europäischem Recht ist es den Mitgliedstaaten untersagt, „bestimmten Unternehmen oder Industriezweigen oder in bestimmten Regionen ansässigen Unternehmen“ durch Eingriffe wie Steuersätze einen handelsbeeinträchtigenden Vorteil zu verschaffen. Ausnahmen können jedoch im Einzelfall gewährt werden, z. B. für staatliche Monopole.
In einer Erklärung der Europäischen Kommission heißt es: „Die Kommission wird die Übereinstimmung der Vergütung mit den Marktbedingungen überprüfen und zu diesem Zeitpunkt nicht ausschließen, dass die Maßnahme der Française des Jeux einen ungerechtfertigten wirtschaftlichen Vorteil verschaffen könnte.“
Die FDJ erkennt keinerlei Fehlverhalten und wird bei der Untersuchung vollumfänglich mit der Europäischen Kommission kooperieren. In einer Erklärung dazu heißt es: „Die FDJ steht den europäischen und französischen Behörden im Laufe dieser Verfahren neben dem Staat zur Verfügung, um alle erforderlichen Elemente bereitzustellen, die die Übereinstimmung dieses Rechtsrahmens mit französischem und europäischem Recht belegen.“