Anfang des Monats gab es ein interessantes Urteil aus Neuss. Es betrifft die Zahlungsanbieter Skrill und Neteller. Laut Glücksspielstaatsvertrag sind derzeit im Internet viele Angebote illegal. Obwohl eine Übergangsfrist läuft, sind auch Zahlungsanbieter dazu angehalten, Transaktionen zu unterbinden.
Rechtsanwalt István Cocron, tätig in der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, erklärt dies so: „Das Mitwirkungsverbot trifft Banken und Zahlungsdienstleister. Sie dürfen das illegale Glücksspiel nicht dadurch erst ermöglichen, indem sie entsprechende Zahlungsdienstleistungen anbieten.“ (Quelle: Online Casino: Geld aus Glucksspiel mit Anwalt zuruckfordern - CLLB Rechtsanwalte Munchen & Berlin)
Wenn also ein Spieler Neteller oder Skrill nutzt, den belasteten Betrag aber nicht tilgen kann, stehen die Serviceanbieter ohne rechtliche Handhabe da. So ähnlich erging es vor einem Jahr schon dem Dienstleister PayPal. Ansprüche gegen Spieler wurden vom Landgericht Ulm abgelehnt.
Am 30.11.2020 entschied das Amtsgericht Neuss in einem ähnlich gelagerten Fall. Es ging dabei um einen Spieler, welcher Skrill bzw. Neteller als Zahlungsmittel nutzte. Anhand seiner IP-Adresse konnte der Bezug zu einem deutschen Wohnort hergestellt werden. Folglich greift der Glücksspielstaatsvertrag. Konkret hielt man es für unwahrscheinlich, dass er nahe Düsseldorf wohnt, zum Spielen im WWW aber nach Schleswig-Holstein oder ins Ausland fuhr.
Demnach hätten die Zahlungsdienstleister die Transaktion sogleich unterbinden müssen, urteilte das Amtsgericht. Die Geldtransfers wurden eindeutig mit Online-Glücksspiel in Verbindung gebracht. Weshalb ein Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot vorlag. Somit sei die Forderung aus einem verbotenen Rechtsgeschäft nicht zulässig.