Das Sportwettenunternehmen bet-at-home hat eine Klage vor dem OVG Berlin-Brandenburg verloren. Zuvor gab es eine Unterlassungsverfügung gegen den Anbieter. Online Casinos bleiben weiterhin verboten, wenngleich sie im Sommer 2021 reguliert werden sollen. Bis dahin können Spieler ihre Verluste von Anbieter zurückverlangen.
Die Klägerin hatte sich auf den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG berufen. Ebenso auf die Ausübung der Berufsfreiheit nach Art. 12 GG. Beide Gesetze wurden als Begründungen abgelehnt. Außerdem sieht das OVG keinen Verstoß gegen geltendes Europarecht. Oberverwaltungsgerichte anderer Bundesländer hatten bereits in den Jahren zuvor dieselbe Ansicht geteilt.
Das Verbot bleibt somit bestehen und kennt nur wenige Ausnahmen. Geschädigte Spieler können aktuell noch bei Anbietern, aber auch Zahlungsdienstleistern und Banken ihre Gelder einklagen.