Die Landesmedienanstalt Saarland (LMS) hat sich mit einer Untersagungsverfügung an zwei Glücksspielanbieter gewendet. Diese besitzen jeweils eine gültige Lizenz und Schleswig-Holstein. Aus der Pressemitteilung gehen die Namen der Webseiten nicht hervor. Sie werden lediglich als „Marktstarke Anbieter von Online-Casino-Spielen“ bezeichnet.
Erstmalig bezieht sich damit eine Glücksspielbehörde auf die Diskrepanz der Lizenz aus SH, deren Nutzer auch in anderen Bundesländern Werbung für ihre Angebote machen.
Beim Alleingang von Schleswig-Holstein, waren Beschränkungen zugesichert worden. Glücksspielanbieter sollten nicht in weiteren Bundesländern werben können. Die LMS sah diese Auflage verletzt. Konkret geht es dabei um Werbeeinblendungen im TV. Das Ausspielen fand vor allem zu Tageszeiten statt, wo Kinder und Jugendliche verstärkt Zugang zum Fernsehen haben.
Ruth Meyer, Direktorin der LMW, sagte dazu: „Die LMS hat sich daher entschlossen Schritte zu ergreifen, damit über schleswig-holsteinische Alleingänge unter Geltung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrages nicht das Ziel der Glücksspielsuchtbekämpfung gerade auch in Corona-Zeiten massiv gefährdet wird.“