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Thema: Gerichtsbeschluss: Kein Geld zurück bei Sofortüberweisung

  1. #1
    News Editor Avatar von Shinobi
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    Standard Gerichtsbeschluss: Kein Geld zurück bei Sofortüberweisung

    Via Online Banking einzahlen und in Sekundenschnelle setzen können. Möglich macht es der Dienstleister namens „Sofortüberweisung“, welcher eine Verbindung zum virtuellen Girokonto aufbaut. Allerdings darf ein Casino-Kunde keine Rückzahlungsansprüche geltend machen. So steht es zumindest im aktuellen Urteil (8 U 5467/19) des OLG München.

    Eine Nutzerin zahlte in 2017 binnen weniger Monate rund 24.000 Euro via Sofortüberweisung ein. Danach fiel ihr auf, dass es sich um nicht lizensierte Anbieter handelte. Sie forderte daraufhin ihr Geld zurück. Der Fall ging vor Gericht. Begründet wurde die Forderung damit, dass sie mit ihren Überweisungen am illegalen Glücksspiel teilnahm und es somit förderte.

    Am Oberlandesgericht München sah man dies anders. Weil sich die Klage auf den Zahlungsdienst bezog, bekam sie kein Recht zugesprochen. Denn dieser Service übermittle lediglich den Geldbetrag. Zumal die Sofortüberweisung lediglich zum Online Banking des Kunden vermittelt. Zu keinem Zeitpunkt ist der Dienstleister im Besitz des Geldes. Daher kann von ihm auch nichts zurückgefordert werden.

    Die Klägerin bezog sich auf Schutz- und Hinweispflichten, welche die Richter in keiner Weise verletzt sahen. Ähnlich urteilte das OLG München bereits bei einer Klage, welche eine Kreditkartengesellschaft ins Visier nahm.

    Um dies noch weiter zu begründen, wurde erklärt, dass Zahlungsdienstleister generell keine Schutzpflichten ausüben müssen. Immerhin sei die Klägerin selbst dafür verantwortlich gewesen, die Rechtmäßigkeit des Glücksspielangebots zu prüfen.

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  3. #2
    Casinospieler Avatar von Emulator
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    Standard

    Ein vernünftiges Urteil.
    Schade ist nur, dass es für sich selbst steht und andere Gerichte anders urteilen könnten.

    Ich wünsche jedenfalls jedem, der eine Rückzahlung durchführen möchte, eine Niederlage vor Gericht.
    Dieses Verhalten mit dem Rückbuchen ist einfach nur peinlich und zeigt nur auf, dass diese Personen nicht in der Lage sind mit Geld umzugehen und eine merkwürdige Rechtslogik vertreten, getreu dem Motto, dass der Spieler die Gesetzeslage gerne ignorieren darf, aber die böse Bank/ der Zahlungsdienstleister natürlich nicht.

  4. #3
    Casino Insider Avatar von Roulandy
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    Standard

    Zitat Zitat von Emulator Beitrag anzeigen
    Ein vernünftiges Urteil.
    Schade ist nur, dass es für sich selbst steht und andere Gerichte anders urteilen könnten.

    Ich wünsche jedenfalls jedem, der eine Rückzahlung durchführen möchte, eine Niederlage vor Gericht.
    Dieses Verhalten mit dem Rückbuchen ist einfach nur peinlich und zeigt nur auf, dass diese Personen nicht in der Lage sind mit Geld umzugehen und eine merkwürdige Rechtslogik vertreten, getreu dem Motto, dass der Spieler die Gesetzeslage gerne ignorieren darf, aber die böse Bank/ der Zahlungsdienstleister natürlich nicht.
    Man könnte zur Begründung solch einer Klage auch sagen:"Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass".

  5. #4
    Casino Tester Avatar von Casoni
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    Standard

    Zitat Zitat von Shinobi Beitrag anzeigen
    Danach fiel ihr auf, dass es sich um nicht lizensierte Anbieter handelte ... Begründet wurde die Forderung damit, dass sie mit ihren Überweisungen am illegalen Glücksspiel teilnahm und es somit förderte.
    Im Erfolgsfall vor Gericht wäre es auf ein Spiel ohne Verlustrisiko hinaus gelaufen. Gewinne im Casino werden angehäuft und zur Auszahlung angefordert. Die Lizenz oder fehlende Lizenz spielt bis dahin keine Rolle. Bei Spielverlusten wird das bisherige Spiel für ungültig erklärt. Gut, dass es nicht so einfach funktionieren kann.

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