Italien hat das Online Glücksspiel seit geraumer Zeit reguliert. Dazu zählt auch eine Besteuerung der Einnahmen. Jedoch konnten sich die Anbieter dieser Abgabe bislang entziehen. Nun urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu Gunsten der italienischen Regierung.
Alles begann im Jahr 2016. Die Marke Stanleybet erhielt Post vom italienischen Finanzministerium. Dieses hatte die Finanzströme von 2011 bis 2015 analysiert und eine Steuerberechnung erstellt. Aus dieser ging eine Forderung von 8 Millionen Euro hervor.
Stanleybet zahlte nicht und erhob stattdessen Anklage. Mit der Begründung, dass doch bereits Steuern in Malta abgeführt werden. Dort hat das Unternehmen seinen Hauptsitz angemeldet und eine entsprechende Glücksspiellizenz erhalten. Eine doppelte Besteuerung kam für Stanleybet nicht in Frage.
Im Italienischen Glücksspielgesetz ist eine Wettsteuer verankert. Ungeachtet der Herkunft einer Wette, muss der Anbieter dafür die festgesetzte Abgabe leisten. Stanleybet dachte, dass ohne Sitz in Italien keine Notwendigkeit dazu bestand.
Doch die Richter in Luxemburg entschieden nun anders. Für Italien nutzt das Unternehmen einen Ableger namens Stanleyparma und bietet unter anderem Wettmöglichkeiten in Internetcafés an.
Am vergangenen Mittwoch urteilte der EuGH, dass alle Anbieter diese Steuer zahlen müssen. Ganz gleich, ob dieser im Ausland sitzt oder nicht. Immerhin wurden die Wetten innerhalb Italiens abgegeben. Womit die Richter keine Diskriminierung erkannten und die doppelte Besteuerung für zulässig erklärten.
Der Schutz vor Diskriminierung gilt als festes Prinzip der Europäischen Union. Jedoch können ihre Mitgliedsstaaten nach eigenem Ermessen Steuergesetze erlassen. Diese müssen sich dabei am geltenden EU-Recht orientieren. Jedoch schließt dieses eine Doppel-Besteuerung nicht aus.
Auf der anderen Seite vertritt der EuGH die Ansicht, dass länderübergreifende Glücksspielangebote in der EU erlaubt sind. Somit müsste ein Anbieter seine Lizenz nicht in jedem Land extra beantragen. Trotzdem darf er für dieselben Einnahmen mehrfach zur Kasse gebeten werden.