Ein Thema am Rande, welches eingefleischte Casino-Fans kaum vom Hocker reißen dürfte. Es geht um die Greifautomaten, wie man sie von Jahrmärkten und der Kirmes kennt. Neudeutsch auch „Rummel“ genannt und zum Zwecke der familiären Unterhaltung veranstaltet.
In Thailand entschied die amtierende Regierung nun, dass besagte Greifautomaten ein illegales Glücksspiel darstellen. Womit es zu einem landesweiten Verbot kam, welches es nun durchzusetzen gilt.
Das thailändische Innenministerium hat dazu ein Dekret verfasst und es am 19. Februar 2020 verabschiedet. Somit sind die Greifautomaten seit wenigen Tagen illegal und das ohne Ausnahme.
Aber stellen diese Geräte wirklich ein so großes Problem dar? Die Jugendschutzorganisation „No Gambling Youth Club“ denkt ja. Sie hat im vergangenen Jahr viele große Einkaufszentren des Landes überprüft. Von 92 Objekten hatten 75 mindestens einen Automaten aufgestellt. Insgesamt zählte die Organisation 1.300 Greifautomaten. Dabei beobachteten sie, dass vorzugsweise Kinder und Jugendliche die Automaten nutzten.
Spielerschützer hatten die Geräte schon länger im Visier. Der Druck auf die Politiker nahm zu, weil auch unter anderem Anwälte das Verbot forderten. Seitens der Regierung wurde nachgegeben. Immerhin sind die „Greifer“ für jeden zugänglich, da keine Alterskontrolle stattfindet.
Offiziell wird es nun damit begründet, dass es sich um ein illegales Glücksspiel handele. Immerhin bestünde keine Garantie auf einen Gewinn. Mit dieser Eigenschaft steht fest, dass das Spielgerät mehr vom Zufall als dem Geschick des Nutzers abhängig ist.
Thailand ist Glücksspielen gegenüber sehr streng eingestellt. Das in 1935 erlassene Gesetz gilt bis heute noch. Das landesweite Komplettverbot lässt nur wenige Ausnahmen zu. Lediglich die staatlichen Lotterien sowie Wetten auf Pferderennen sind gestattet.
Nun gilt es das beschlossene Greifautomaten-Verbot durchzusetzen. Alle zuständigen Behörden in den Provinzen sind bereits informiert worden. Beamte rücken in diesen Tagen aus, um die potentiellen Aufstellorte zu kontrollieren.
Zunächst sollen nur Verwarnungen ausgesprochen werden. Zieht ein Aufsteller seine Geräte trotzdem nicht aus dem Verkehr, drohen ihm Geldbußen und Haftstrafen.