Ab morgen gelten die ersten Lockerungen für den Corona Shutdown in Deutschland. Geschäfte mit einer Fläche von bis zu 800 Quadratmetern dürfen demnach wieder öffnen. Dies trifft jedoch nicht auf alle gewerblichen Bereiche zu. So müssen Spielhallen weiterhin geschlossen bleiben. Dies bestätigte das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen.
Dem gingen Eilverfahren zweier Glücksspielunternehmer voraus. Sie betreiben in diversen Städten mehrere Spielhallen und hatten für deren Wiedereröffnung geklagt. Ohne Erfolg. Der Schutz und die Gesundheit der Bevölkerung gehen vor. Daher ist mit einer vorläufigen Lockerung nicht zu rechnen.
Das Urteil aus NRW dürfte jedoch nicht für alle Bundesländer zutreffen. Jedes Land darf die getroffenen Lockerungen in einem gewissen Rahmen selbst auslegen.
Die deutsche Bundesregierung will nun aller zwei Wochen die Lage neu beurteilen.