Ein 30-jähriger Kölner gewinnt mehrmals in einem Online Casino. Zu dieser Zeit erhielt er Sozialhilfe (Hartz IV) und gab seine Gewinne nicht an. In der Summe soll es um 78.000 Euro gehen. Sein größter Erfolg belief sich auf 50.000 Euro und trotzdem bezog er weiterhin Unterstützung vom Staat. Seine Glückssträhne endete nun vor Gericht.
Am vergangenen Donnerstag war er eingeladen, um sich zu erklären. Denn dem Jobcenter war aufgefallen, dass er nicht deklarierte Zahlungseingänge verbuchte. Aber vor Gericht packte er eine ganz andere Geschichte aus. Nicht er selbst, sondern sein Ehemann habe gewonnen. Doch von diesem trennte er sich schon vor dieser Zeit. Der Angeklagte gab zu, einmal spielsüchtig gewesen zu sein. Weshalb er seinen späteren Partner im Casino kennenlernte.
Doch er schwört darauf, diese Gewinne nicht selbst realisiert zu haben. Er gab lediglich sein Konto an, um seinem damaligen Partner zu helfen. Dieser durchlief den Prozess der Privatinsolvenz, so die Begründung.
So oder so hat er sich strafbar gemacht. Entweder wäre es seine Pflicht gewesen, die Gewinne gegenüber dem Jobcenter anzugeben oder er hat sich der Geldwäsche bedient. Letzteres für den Fall, dass sein Partner die Schulden nicht beglich. Zumindest hat er vor Gericht seine Mitschuld gestanden. Er möchte die Summe von 12.000 tilgen, welche ihm das Amt zu viel auszahlte.
Aufgrund der neuen Erkenntnisse, urteilte der Richter zunächst nicht. Nun muss der ehemalige Partner befragt werden, ob die Anschuldigungen stimmen. Der Angeklagte trennte sich zwischenzeitlich von ihm und ist nun mit einer Frau zusammen.
Die Gefahr, zusätzliche Einnahmen als Hartz-IV-Empfänger zu unterschlagen, unterschätzen viele. Gewinne aus Glücksspielen mögen zwar einmalig und somit steuerfrei sein. Jedoch muss das Jobcenter davon erfahren und die Sozialhilfe entsprechend anpassen.