Auch unser Forum ist von diesem neuen Trend nicht verschont geblieben. Wenn deutsche Spieler beim Online-Glücksspiel verlieren, können sie durch bestimmte Gerichtsbeschlüsse ihr Geld zurückfordern.
Gemeint sind damit Urteile vom Landgericht München und dem Oberlandesgericht München. Zuvor gab es schon einen Beschluss vom Landgericht Berlin (Az. 4 S 1/17). Konkret geht es um einen „Aufwendungsersatz für Banken“. Dieser greift, wenn Zahlungen per Kreditkarte getätigt werden und der empfangende Glücksspielanbieter keine deutsche Lizenz besitzt.
Die BILD-Zeitung veröffentlichte dazu einen Beitrag mit dem Titel „Zocken ohne Verlustrisiko!“. Doch wie viel steckt wirklich dahinter?
Einige Anwaltskanzleien haben die Urteile für sich genutzt und Spielern ihre Hilfe angeboten. Allerdings handelt es sich hierbei „nur“ um Landgerichte und deren Beschlusskraft ist fragwürdig. Angeklagte Anbieter können vor die nächstgrößere Instanz ziehen und dürften spätestens dann alles abwenden können.
Bei allen drei Verfahren buchten die Anbieter mit dem Zahlungsdienst Skrill oder direkt ab. Damit wurden Online Casinos und virtuelle Pokerräume besucht. Nur um bei Verlust mit dem Glücksspieländerungsstaatvertrag (GlüÄndStV) zu drohen. Banken hätten dies im Vorfeld prüfen und unterbinden müssen. Derartige Transaktionen werden für gewöhnlich mit dem Merchant-Category-Code (MCC) 7995. Wodurch sie Glücksspielen eindeutig zugeordnet werden können.
Damit wollten nun einige Kanzleien groß Kasse machen. Vom Amtsgericht Berlin-Mitte gab es dazu 2016 bereits ein negatives Urteil (17 C 203/16). Kreditkartenumsätze müssten demnach nicht zurückgezahlt werden. 2002 hatte das BGH (Az. XI ZR 420/01) sogar festgestellt, dass Kreditkartengesellschaften grundsätzlich Zahlungen durchführen müssen. Sollte der Karteninhaber nicht liquide genug sein, müsse er dennoch den Betrag ausgleichen.
Allerdings ist diese BGH-Entscheidung schon viele Jahre alt. Ein Update zur aktuellen Gesetzeslage wird erwartet.