Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im April einen Beschluss erlassen. Aus diesem geht hervor, dass knapp 50 Spielhallen in den Berliner Bezirken unzuverlässig arbeiten. Weshalb ihnen die Betriebserlaubnis entzogen wird.
Bei den Kontrollen durch zuständige Behörden fand man immer wieder Verstöße. So ließen sich dem Ex-Geschäftsführer der Vulkan-Stern-Gruppe 110 Bußgeldverfahren nachweisen. Weitere 69 Bußgelder mussten speziell wegen spielhallenrechtlichen Verstößen bezahlt werden. Daher sah sich das OVG gezwungen, den Betrieb wegen „Unzuverlässigkeit“ still zu legen. So teilte es eine Sprecherin des Gerichts mit.
Natürlich versuchte der Betreiber gegen den Beschluss anzukämpfen. Doch in dieser Instanz verlor er. Rund 50 Spielhallen werden nun zeitnah ihren Betrieb einstellen müssen.