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Thema: OVG Lüneburg untersagt Werbung für Online Poker

  1. #1
    News Editor Avatar von Shinobi
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    Standard OVG Lüneburg untersagt Werbung für Online Poker

    Darf auf deutschem Boden für Online Poker geworben werden? Der Glücksspielstaatsvertrag erteilt dem eine klare Absage. In einem aktuellen Fall hat das OVG Lüneburg diese Ansicht bestätigt.

    Das werbende Unternehmen sitzt im europäischen Ausland und richtete seine Kampagnen an deutsche Nutzer. So lässt sich auch die Webseite, inkl. der Pokersoftware, unter anderem aus Niedersachsen abrufen. Deutschland lizensiert jedoch im Moment keine Angebote dieser Art. Viele Betreiber stützen sich auf übergreifende Genehmigungen in europäischer Ebene.

    Die zuständige Behörde erteilte nach dem Herausfinden eine Unterlassung. Mit dieser gab sich der Anbieter nicht zufrieden und erhob seinerseits Anklage. Ein aussichtsloses Verfahren, da der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag keine Ausnahmen zulässt.

    In letzter Instanz wurde der Fall dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg vorgelegt. Sein Urteil (Az. 11 LB 497/18) deckt sich mit der aktuellen Rechtsauffassung. Somit blieb die Untersagungsverfügung bestehen. Hierzu verwiesen die Richter auf §9 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 und weitere Paragraphen des niederländischen Glücksspielgesetzes. Denn die Bundesländer können eine individuelle Fassung des Obervertrags ausarbeiten, wenn sie denn wollen.

    Dies zeigte damals auch Schleswig-Holstein, als es den Alleingang bei der Marktöffnung für Online Glücksspiel beschloss.

    Zurück zum Urteil, indem es darum ging, dass eine ausländische Genehmigung auf deutschem Boden keine Anwendung findet. Das gilt ebenso, sollte die Lizenz innerhalb der EU ausgestellt worden sein. Eine hier vereinbarte Dienstleistungsfreiheit im europäischen Sektor greift dabei nicht. Ein Anspruch auf Genehmigung aus eben dieser Freiheit findet keine rechtliche Grundlage, heißt es weiter. Die einzelnen Mitgliedsstaaten müssen entscheiden, was erlaubt ist oder eben nicht.

    Ausnahmen dürfen Deutschland bzw. seine Bundesländer nur bei Sportwettem, Pferdewetten und Lotterien genehmigen. Noch in diesem Jahr will man jedoch den Glücksspielstaatsvertrag neu aushandeln und ggf. auch andere Angebote mit einbeziehen. Andernfalls haben Hessen und Schleswig-Holstein ihren Widerstand angekündigt.

    Befürworter verweisen auf regulierte Länder wie Spanien oder Dänemark. Dort darf Online Poker in gewissem Rahmen angeboten werden. Gegner argumentieren mit einem generellen Verbot, weil Poker sehr süchtigmachend und im WWW wenig transparent sei.

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  3. #2
    Casino Tester Avatar von Casoni
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    Standard

    Zitat Zitat von Shinobi Beitrag anzeigen
    In letzter Instanz wurde der Fall dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg vorgelegt. Sein Urteil (Az. 11 LB 497/18) deckt sich mit der aktuellen Rechtsauffassung. Somit blieb die Untersagungsverfügung bestehen. Hierzu verwiesen die Richter auf §9 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 und weitere Paragraphen des niederländischen Glücksspielgesetzes. Denn die Bundesländer können eine individuelle Fassung des Obervertrags ausarbeiten, wenn sie denn wollen.

    Dies zeigte damals auch Schleswig-Holstein, als es den Alleingang bei der Marktöffnung für Online Glücksspiel beschloss.
    Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg als letzte Instanz? Nichts gegen Lüneburg ansich, ab es gab es früher nicht mal höhere Instanzen in weniger provinziellen Städten? Oder vielleicht doch den Europäischen Gerichtshof als letzte Instanz. Wozu brauchen wir die 'Europawahl', wenn der EuGH bei solchen und ähnlichen Grundsatzfragen kein Mitspracherecht hat?

    Davon abgesehen bin ich kein Anhänger von Pokerwerbung, weil das Spiel meiner Meinung nach weniger Gewinnchance bietet (für den kleinen Spieler) als Casinospiele mit deutlich besserem Return-To-Player-Wert vom Umsatz (z.B. Blackjack, Baccarat und French Roulette). Poker ist nur profitabel für wenige Profis, die bessere Skills oder Tools als andere haben oder als Team (bzw. mit vielen Fake-Accounts) die schwächeren Gegner am Tisch abzocken. Ansonsten ist es Nullsummenspiel-Hin-und-Her-Geschiebe mit 5% oder mehr Minuserwartung für alle Beteiligten. Bei Turnieren oder neumodischen Poker-Versionen sind es sogar 10% Minus-Erwartung oder mehr (je nach Version).

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