Kaum jemanden wird es aufgefallen sein, als er vor zwei Tagen an das Einläuten der neuen Faschingssaison dachte. Genau an diesem Tag trat die Spielverordnung in Kraft, wie sie das Bundeswirtschaftsministerium zuvor „optimiert“ hatte. Kurz gefasst führt sie dazu, dass alle Spielautomaten in ihrer bislang aktuellen Form nicht mehr betrieben werden dürfen.
Spielen und auch das Glücksspiel selbst, gehen viele Jahrtausende in der Menschheitsgeschichte zurück. Allein in Deutschland werden jährlich ca. sieben Milliarden Euro für das Lottospiel ausgegeben. Sportwetten und Casinospiele, sowie die Spielhallen bleiben da außen vor. Letztere will das Ministerium mit seiner verbesserten Spielverordnung anvisieren.
Denn sie gelten als jene Quelle, bei denen die Deutschen erhebliche Summen verspielen. Im Sekundentakt werden Einsätze getätigt. Jede neue Drehung verspricht den großen Gewinn. Die Branche boomt so sehr, dass heute 70.000 Personen angestellt sind, um in den Hallen für Ordnung zu sorgen. Ein Trend der nicht abzureißen scheint und damit der Regierung ein Dorn im Auge ist. Dabei hat sie es zugelassen, dass die Spielhallen wie Pilze aus dem Boden schießen konnten. Nämlich mit sehr schwammigen Auflagen. In den Großstädten sieht man sie deshalb stellenweise direkt nebeneinander gestellt.
Doch die meisten Betreiber versuchen sich an die neuen Auflagen zu halten. Andere machen dagegen in dunklen Hinterzimmern weiter. So klagt die Branche über erschwerte Bedingungen, doch der Staat setzt noch einen drauf.
Dabei bemühen sich die Spielhallen um ein besseres Image. Gepflegte Räumlichkeiten und höfliches Personal. Keine verrauchten Zimmer mit schwacher Beleuchtung. Stattdessen ein offenes und einladendes Design. Es wirkt eher wie Las Vegas im ganz kleinen Stil. Dazu gibt es Getränke und Snacks, welche zum Verweilen einladen.
Genau diese Atmosphäre stört den Gesetzgeber zunehmend. Das Konzept geht jedoch auf und an diesem Erfolg verdienen die Gemeinden kräftig mit. In den vergangenen Monaten wurden die Sätze für die Vergnügungssteuer vielerorts angehoben. Mit der Begründung, dass damit der Betrieb von Spielhallen erschwert werden soll.
Doch das Vergnügen hat jetzt zum Großteil ein Ende gefunden. Dank neuer Auflagen. So darf bspw. nur noch ein Getränk pro Besucher von einer Servicekraft gereicht werden. Den Rest gibt es an kostenpflichtigen Getränkeautomaten zur Selbstbedienung. Sehr zum Ärger für die Spieler. Hinzu kommen starke Einschränkungen beim maximalen Gewinn. Erzielt jemand den großen Treffer und kassiert bspw. 1.500 Euro ab, ist für ihn eine dreistündige Pause vorgesehen. Erst dann zahlt das Gerät den Betrag aus. Die Spielverordnung regelt den erlaubten Höchstgewinn im Verhältnis zu einem bestimmten Zeitfenster.
Weitere Beschneidungen erfahren die Spieler bei den Einsätzen und Gewinnchancen. Außerdem haben Mitarbeiter der Hallen darauf zu achten, dass jeder Gast nur einen Automaten gleichzeitig nutzt. Zwischenzeitliche Zwangspausen gilt es einzuprogrammieren. Teilweise muss zwanzig Minuten gewartet werden. Was den Spieler zum Nachdenken und hoffentlich Verlassen der Einrichtung bewegen soll.
Wer sich in die gesamten Auflagen einliest, versteht schnell, warum hier oftmals von einer Regulierungswut die Rede ist.