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Thema: Die neue Spielverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums

  1. #1
    News Editor Avatar von Shinobi
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    Standard Die neue Spielverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums

    Kaum jemanden wird es aufgefallen sein, als er vor zwei Tagen an das Einläuten der neuen Faschingssaison dachte. Genau an diesem Tag trat die Spielverordnung in Kraft, wie sie das Bundeswirtschaftsministerium zuvor „optimiert“ hatte. Kurz gefasst führt sie dazu, dass alle Spielautomaten in ihrer bislang aktuellen Form nicht mehr betrieben werden dürfen.

    Spielen und auch das Glücksspiel selbst, gehen viele Jahrtausende in der Menschheitsgeschichte zurück. Allein in Deutschland werden jährlich ca. sieben Milliarden Euro für das Lottospiel ausgegeben. Sportwetten und Casinospiele, sowie die Spielhallen bleiben da außen vor. Letztere will das Ministerium mit seiner verbesserten Spielverordnung anvisieren.

    Denn sie gelten als jene Quelle, bei denen die Deutschen erhebliche Summen verspielen. Im Sekundentakt werden Einsätze getätigt. Jede neue Drehung verspricht den großen Gewinn. Die Branche boomt so sehr, dass heute 70.000 Personen angestellt sind, um in den Hallen für Ordnung zu sorgen. Ein Trend der nicht abzureißen scheint und damit der Regierung ein Dorn im Auge ist. Dabei hat sie es zugelassen, dass die Spielhallen wie Pilze aus dem Boden schießen konnten. Nämlich mit sehr schwammigen Auflagen. In den Großstädten sieht man sie deshalb stellenweise direkt nebeneinander gestellt.

    Doch die meisten Betreiber versuchen sich an die neuen Auflagen zu halten. Andere machen dagegen in dunklen Hinterzimmern weiter. So klagt die Branche über erschwerte Bedingungen, doch der Staat setzt noch einen drauf.

    Dabei bemühen sich die Spielhallen um ein besseres Image. Gepflegte Räumlichkeiten und höfliches Personal. Keine verrauchten Zimmer mit schwacher Beleuchtung. Stattdessen ein offenes und einladendes Design. Es wirkt eher wie Las Vegas im ganz kleinen Stil. Dazu gibt es Getränke und Snacks, welche zum Verweilen einladen.

    Genau diese Atmosphäre stört den Gesetzgeber zunehmend. Das Konzept geht jedoch auf und an diesem Erfolg verdienen die Gemeinden kräftig mit. In den vergangenen Monaten wurden die Sätze für die Vergnügungssteuer vielerorts angehoben. Mit der Begründung, dass damit der Betrieb von Spielhallen erschwert werden soll.

    Doch das Vergnügen hat jetzt zum Großteil ein Ende gefunden. Dank neuer Auflagen. So darf bspw. nur noch ein Getränk pro Besucher von einer Servicekraft gereicht werden. Den Rest gibt es an kostenpflichtigen Getränkeautomaten zur Selbstbedienung. Sehr zum Ärger für die Spieler. Hinzu kommen starke Einschränkungen beim maximalen Gewinn. Erzielt jemand den großen Treffer und kassiert bspw. 1.500 Euro ab, ist für ihn eine dreistündige Pause vorgesehen. Erst dann zahlt das Gerät den Betrag aus. Die Spielverordnung regelt den erlaubten Höchstgewinn im Verhältnis zu einem bestimmten Zeitfenster.

    Weitere Beschneidungen erfahren die Spieler bei den Einsätzen und Gewinnchancen. Außerdem haben Mitarbeiter der Hallen darauf zu achten, dass jeder Gast nur einen Automaten gleichzeitig nutzt. Zwischenzeitliche Zwangspausen gilt es einzuprogrammieren. Teilweise muss zwanzig Minuten gewartet werden. Was den Spieler zum Nachdenken und hoffentlich Verlassen der Einrichtung bewegen soll.

    Wer sich in die gesamten Auflagen einliest, versteht schnell, warum hier oftmals von einer Regulierungswut die Rede ist.

  2. #2
    Casino Tester Avatar von WinningJack
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    Standard

    Diese Willkür vom Staat wird immer offensichtlicher. Erst stellen sie schwammige Gesetze auf. Daraufhin blühen die Spielhallen und nun soll schätzungsweise die Hälfte von ihnen wieder per Zwang geschlossen werden. Wunderbar!

  3. #3
    News Editor Avatar von Shinobi
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    Seit dem 11. November gelten neue Richtlinien für den Betrieb von Geldspielautomaten. Hersteller mussten ihre Geräte updaten und Betreiber sich in die Auflagen einarbeiten. Marlene Mortler, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, klagt über die fortlaufenden Verstöße gegen die Gesetzeslage. Automatenhersteller nutzen in ihren Augen Lücken aus und überschreiten die Grenzen des Erlaubten.

    Vom Bundesrat beschlossen, verfolgen die neuen Rahmenbedingungen das Eindämmen der Spielsucht. Vielerorts mussten die Automaten umgebaut und neu programmiert werden. Aber ein Teil dieser Vorgaben hätten sie, trotz bekannter Übergangsfrist, nicht umgesetzt. So sieht es auch Gerhard Meyer, welcher in Bremen als Suchtforscher tätig ist.

    Vielleicht waren die Hersteller aber auch einfach mit der Fülle an neuen Bedingungen überfordert? Im Kern verlangt der Bundesrat, dass sich die Walzen erheblich langsamer drehen. Pro Drehung müssen mindestens fünf Sekunden vergehen, bevor ein weiterer Einsatz getätigt werden kann. Die „Automatik-Taste“ galt es zu entfernen, so die Forderung.

    Pro Stunde darf ein Spieler nicht mehr wie 60 Euro verlieren (früher 80 Euro). Der Höchstgewinn reduzierte sich von 500 auf 400 Euro. Letzteres konnte bei Überprüfungen festgestellt werden. Dennoch bleibt es bei den rasanten Spins, sodass in einer Minute sehr oft gewettet werden kann. Was früher die „Automatik-Taste“ war, heißt nun „Super Start“ oder so ähnlich. Hier wurde also lediglich die Bezeichnung verändert, um den Anforderungen gerecht zu werden.

    „Wir erleben tatsächlich eine Nichtumsetzung dessen, was wir als Bundesgesetzgeber und über Vorgaben auch definiert haben. Für mich grenzt das an kriminelle Energie, wie damit umgegangen wird“, erklärte Daniel Buchholz (SPD) in einem Interview mit „Report Mainz“.

    Weil aber die Gerätehersteller meinen alles richtig gemacht zu haben, könnte dies eine Klagewelle auslösen. Die Gauselmann Gruppe erklärte, dass das eigentliche Spiel die Umbuchung von Geld in Spielpunkte sei. Was der Nutzer auf den Bildschirmen sieht, ist dabei reine Unterhaltung. Weshalb Gauselmann von einer gesetzeskonformen Umsetzung ausgeht.

    „Es ist doch absurd, dass ein Umbuchungsprozess von Geld in Punkte oder Bankwerte als Spiel deklariert wird, während das eigentliche Spielgeschehen völlig ungeprüft auf einer ganz anderen Ebene abläuft“, hielt Suchtforscher Meyer als Antwort parat.

    Marlene Mortler von der CSU ist ebenfalls nicht zufrieden: „Wenn immer wieder die Grenzen überschritten werden, und Lücken gesucht werden, um genau das zu umgehen, und darum geht’s, dann ist es keine glaubwürdige und ehrliche Politik von Seiten der Automatenwirtschaft.“

    Für die Zulassung der Geldspielgeräte ist die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) zuständig. Diese muss sich nun gegen die Kritik wehren, dass man hier nicht genau hingeschaut habe. „Bei der Bauartzulassung handelt es sich um eine physikalisch-technische Prüfung. Vorgaben zur Ausprägung des weiteren Spielgeschehens, insbesondere zu Spielanreizen, sind generell nicht Gegenstand der Spiel-Verordnung“, heißt es von der PTB.

    Wer trägt denn nun die Schuld? Automatenhersteller, die PTB oder vielleicht doch die Regierung selbst? Schließlich hat sie entsprechende Gesetzeslücken bei der Ausformulierung nicht bedacht.

  4. #4
    Casino Tester Avatar von WinningJack
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    Sowas passiert, wenn man sich nur theoretisch (also am Schreibtisch) mit der Materie beschäftigt. Raus gehen, analysieren und dann Gesetze entwerfen. Wenn sie etwas verbieten wollen, darf es nicht an einer simplen Namensänderung scheitern. Und dann anderen die Schuld geben, weil man bei der Gesetzgebung versagt hat.

  5. #5
    Casino Tester Avatar von Casoni
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    Zitat Zitat von Shinobi Beitrag anzeigen
    „Es ist doch absurd, dass ein Umbuchungsprozess von Geld in Punkte oder Bankwerte als Spiel deklariert wird, während das eigentliche Spielgeschehen völlig ungeprüft auf einer ganz anderen Ebene abläuft“, hielt Suchtforscher Meyer als Antwort parat.
    Das ist tatsächlich absurd, aber diese Gesetzeslücke wurde offen gelassen und ausgenutzt. Die Gauselmann-Gruppe interpretiert den Spielvorgang einfach neu: Der Geldschein wird in den Automaten geschoben und anschließend zu Spielpunkten umgewandelt. Genau das und nur das ist das eigentliche Glücksspiel. Alles andere ist nur noch reine Unterhaltung. In diesem Sinne ist dann das Automatenspiel im Real-Modus nicht mehr zu unterscheiden vom Spiel im Funmodus, bei dem kein eigenes Geld riskiert wird. Bei diesem reinen Unterhaltungsspiel wäre der zu schnelle Spielablauf nicht mehr relevant.

    Das Video von der ARD-Reportage zu diesem Thema siehe Trickreiche Automaten (Laufzeit 6:29 Minuten)

  6. #6
    Casino Tester Avatar von WinningJack
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    Nun werden die Unternehmer, welche schließlich irgendwie ihr Geld damit verdienen müssen, wieder als die Bösen hingestellt. Ich heiße die vielen Spielhallen nicht gut, aber Glücksspiele sind seit Jahrtausenden in unserer Geschichte verankert. Automaten-Hersteller passen sich an. Pech für die Regierung, wenn sie mal wieder ein unvollständiges Gesetz erarbeitet haben.

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