Das Landgericht München hat zu Gunsten einer Frau entschieden, deren Mann jahrelang spielsüchtig war. Die bayrischen Spielbanken ließen ihn trotzdem recht ungehindert weiter wetten. Seine Ehefrau reichte Klage ein und erhält nun 40.760 Euro samt Zinsen zurück.
Es ist eine lange Geschichte über Jahrzehnte hinweg. Ihr Mann spielte intensiv und hatte sich schon 1996 in der Spielbank Garmisch-Partenkirchen unbefristet sperren lassen. Von dort aus gelangte das Dokument an alle bayrischen Kasinos. Trotzdem durfte er immer wieder Einsätze platzieren.
Zwischen 2012 und 2015 hatte der Mann sein Glück in Bad Wiessee auf die Probe gestellt. Gut 67.000 Euro wurden verzockt. Weitere 3.000 Euro in Garmisch-Partenkirchen. Seine Frau begleitete ihn gelegentlich und beobachtete alles. Sie klagte irgendwann den Freistaat Bayern an und verlangte 71.000 Euro an Schadensersatz. Ihr Mann trat das Klagerecht an sie ab, weil er sich wohl selbst nicht mehr dazu in der Lage sah.
Die beantragte Summe wurde durch einen unglücklichen Umstand gemildert. Bei manchen Besuchen gab er nicht seinen gesperrten Geburtsnamen, sondern den seiner Frau an. Aus technischer Sicht konnte die Spielbank hier nicht agieren. Alle anderen Einsätze hätte man aber unterbinden müssen. Von dem nun versprochenen Schadensersatz, darf die Dame noch 40% der Verfahrenskosten bezahlen.