In 119 Fällen ist er für schuldig erklärt worden. Ein Spielhallen-Techniker manipulierte die Wechselautomaten zu seinem Vorteil. Damit konnte er über einen gewissen Zeitraum mindestens 140.000 Euro erbeuten, vielleicht sogar noch etwas mehr. Er nutzte falsche Belege, um seinen Diebstahl zu verschleiern. Doch am Ende erklärte ihn die zuständige Amtsrichterin für schuldig.
Bis zum Schluss beteuerte der Spielhallenkassierer weiterhin seine Unschuld. Überführt wurde er vom Steuerberater, welcher die Buchungen der Spielhallen kontrollierte. Wegen ungewöhnlicher Kontoaktivitäten, setzte dieser eine Überprüfung an. Siehe da, die Spur brachte die Betroffenen zum 34-jährigen Techniker. Dieser wartete die Geräte bis zuletzt und hatte somit leichten Zugang zu den Geldern.
Zu seiner Verteidigung brachte er hervor, dass auch andere Personen die Automaten aufschließen können. Ein Argument, welches die Richterin durch zwei Gutachten entkräften ließ. Diese ermittelten den technischen Aufwand, um so eine Straftat durchzuführen. Mit dem Rückschluss, dass nur der Techniker die meisten „Raubzüge“ begangen haben konnte.
Er ist nun für zweieinhalb Jahre Gefängnis verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft forderte mehr als drei Jahre.