Ab dem 1. Januar 2020 darf kein privater Pokeranbieter mehr in Österreich einen Tisch oder Turnier anbieten. Dazu hatte die Regierung ihr Glücksspielgesetz überarbeitet. Es folgte eine fünfjährige Übergangsfrist, welche zum besagten Stichtag endet. Für einige Unternehmen bietet Poker die Existenzgrundlage. Allen voran die Concord Gruppe unter der Leitung von Peter Zanoni. Als großer Verfechter des Denksports, zieht er deshalb alle Register.
In den rund eineinhalb Jahren will er die Gerichte davon überzeugen, dass diese Regelung schlichtweg falsch ist. Vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) war kürzlich erfolgreich. In Vorarlberg ging es um die Kriegsopferabgabe, welche laut §2 des Glücksspielgesetzes auch auf Pokersalons entfällt. Eben jene Abgabe und die Vergnügungssteuer, kippte das VwGH in Vorarlberg. Mit dieser Entscheidung werden Spieleinsätze nicht mehr als Eintrittsgelder behandelt. Allerdings ging das Land Vorarlberg in Revision.
Peter Zanoni hat sich mit Poker ein großes Leben aufgebaut und zahlreiche Jobs geschaffen. Das alles möchte er schützen und zieht deshalb vor den Österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH). So hatte es „Die Presse“ berichtet. Mehrere Individualanträge seien dazu eingereicht worden.
Im Kern führt Zanoni drei Argumente an:
- Er pocht auf die Gewerbefreiheit, welche mit dem Verbot ab 2020 eine Einschränkung erhielte.
- Außerdem sei Poker kein Glücksspiel. Der Ausgang einer Partie basiert zum Großteil auf den Fähigkeiten der Teilnehmer. Weshalb der Faktor „Spielsucht“ weniger stark in Aktion tritt.
- Drittens würde Poker ab 2020 rein in staatlicher Hand, nämlich bei den Casinos Austria, angeboten werden. Zanoni bemängelt den fehlenden Wettbewerb innerhalb Österreichs.
Das VfGH wird sich zu diesen Anträgen seine Gedanken machen. Ein Ergebnis darf die Concord Gruppe nicht vor dem Herbst erwarten.