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Thema: Busfahrer klagt 188.000 Euro Spielbanken-Verlust ein

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    Standard Busfahrer klagt 188.000 Euro Spielbanken-Verlust ein

    Im Kasino Garmisch-Partenkirchen rollt die Kugel im Kessel bis auf wenige Tage im Jahr immer. Das war für einen Busfahrer so verlockend, dass er nicht wiederstehen konnte. Am Ende hat er sein ganzes Erbe in wenigen Jahren verspielt. Nun will er seine 188.000 Euro zurück. Schließlich hätte man ihn rechtzeitig sperren müssen.

    Hinter der Spielbank steht der Freistaat Bayern. Ihn will der Busfahrer nun zur Verantwortung ziehen. Regelmäßig fuhr er die Gäste mit seinem Vehikel, genannt „Casino-Blitz“, zu Einrichtung und holte sie von dort wieder ab. Während sich seine Kunden vergnügten, gönnte er sich eine Pause von fünf Stunden. Irgendwann begann er dann selbst an den Tischen zu spielen.

    Zwischen 2012 und 2015 verlor er die Kontrolle über seine Einsätze. Insgesamt soll er 188.000 Euro verzockt haben. Sein gesamtes Erbe, welches plötzlich aufgebraucht war. Nun endlich erkannte die Familie was vor sich ging. Sie stoppte den Mann vom weiteren Glücksspiel.

    Der mittlerweile 65-jährige Mann steht seiner Rente sehr nahe und hat keinen Notgroschen mehr. Die Schuld gibt er der Casino, welches ihn schon längst hätte sperren müssen. Worüber nun das Landgericht München I entscheiden muss. Sein geforderter Schadensersatz: Vorerst nur 10.000 Euro. Ein Test des Klägers, ob er überhaupt eine Chance hat.

    Am Mittwoch erschien sein Anwalt zur Verhandlung. Er selbst war nicht anwesend, hatte aber seine Klageschrift übermittelt. Seit April 2012 konnte er sich den Spieltischen nicht entziehen. Irgendwann weitete er seine Besuche auf die Freizeit aus und verlor immer mehr. Bis zu 28.000 Euro soll er in den „besten Monaten“ riskiert haben.

    Von einer „pathologischen Spielsucht“ hätten die Mitarbeiter viel früher Notiz nehmen müssen. Doch er wurde nicht einmal mehr am Eingang der Spielbank kontrolliert. „Das Sozialkonzept der Spielbank hat völlig versagt“, erklärte Anwalt Zettl. Hinzu kommt die Spielbank-Ordnung. Sie besagt, dass er als Angestellter eines Busunternehmens gar nicht hätte spielen dürfen. Schließlich war es nur seine Aufgabe die Gäste zu befördern. Vom Freistaat Bayern erntet er dafür aber keinen Zuspruch. Ganz im Gegenteil und so muss es vor Gericht geklärt werden.

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