Wieder ein Urteil unter dem Zeichen: „Womit sich Gerichte so alles beschäftigen“. Schon länger ist bekannt, dass man es Berliner Spielhallen besonders schwer machen möchte. Mehrmals im Jahr gibt es Kontrollen und Razzien. Als wäre das nicht genug, sollen die Einrichtungen auch keinerlei Anreiz zum Verweilen bieten.

So entschied es das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Das Aktenzeichen „OVG 1B34“ stammt bereits aus 2014. Ein Betreiber ging daraufhin in das Berufungsverfahren und wurde nun abgewiesen. Die Richter entschieden, dass Spielhallen „nicht bequem“ sein dürfen. Nach seinem Erfolg in erster Instanz, ist der Besitzer nun gescheitert.

Zu den Bequemlichkeiten zählen unter anderem Sitzgruppen, Sessel und Couchgarnituren. Es handelt sich um keine Einzelfallentscheidung, sondern alle Berliner Daddelhallen müssten möglichst wenig Komfort bieten. Also nur je ein Stuhl vor dem Automat und das war es. Fest im Berliner Spielhallengesetz verankert, nehmen die Kontrolleure diese Auflage sehr ernst.

Somit sollen Jugendliche nicht zum Verweilen animiert werden. Für die Betreiber ergeben sich immer mehr Herausforderungen. Sie tricksen bewusst das Gesetz aus und gehen trotzdem manchmal in die Falle der Beamten. Im aktuellen Fall ging es um eine Atmosphäre „die geeignet ist, zum übermäßigen Verweilen oder zur Ausnutzung des Spieltriebs zu verleiten."

Für Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) ist dies alles „rechtens und richtig“, wenn es um den Jugend- und Spielerschutz geht. Berlin kämpft seit mehreren Jahren gegen die massive Flut von Spielhallen an. Ende 2016 waren es „nur“ noch rund 500 Stück.