Es werden zwar noch keine langfristigen Sportwetten-Lizenzen vergeben, aber zumindest wird die temporäre Duldung ermöglicht. Das ist ein möglicher Zwischenschritt für bisher illegal tätigen Glücksspielanbieter, um ihr Gewerbe mit geringerem rechtlichen Risiko ausüben zu können.
Infos dazu vom Regierungspräsidium Darmstadt:
Ab dem 15.09.2016 haben alle interessierten Anbieter die Möglichkeit, im Bereich Sportwetten zeitlich befristete Duldungen für das Land Hessen zu erhalten.
Weitere Informationen, insbesondere auch zu den Anforderungen, die an den Erhalt der zeitlich befristeten Duldungsverfügungen gestellt werden, sind unter folgendem Link abrufbar: Regierungsprasidium Darmstadt - Sportwetten
Sportwetten
Für die Aufsicht über die Sportwettkonzessionen nach § 4e GlüStV ist das Regierungspräsidium Darmstadt nach § 16 Abs. 5 HGlüG i.V.m. § 1 Nr. 1 Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Hessischen Glücksspielgesetz zuständig.