Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat nun über den Fall der Tipico Ltd. entschieden. Aus dem Urteil geht hervor, dass der Buchmacher seine Lizenz gemäß den Bedingungen des Glücksspielstaatsvertrages von den Bundesländern erhalten wird. Diese Konzession besitzt dann eine Gültigkeit von sieben Jahren.
Hessen hat somit in der Klage gegen Tipico verloren und galt als Vertreter aller Bundesländer. Mit dabei waren neben den üblichen Vertretern von Recht und Ordnung auch etwa 20 Unternehmen auch Wett- und Glücksspiel. Diese werden nun mit Sicherheit in das gleiche Horn blasen wollen, um auch zu ihrer Lizenz zu kommen. Eine Möglichkeit wäre es auf das unionsrechtliche Gleichbehandlungsgebot zu plädieren.
Mit sieben Jahren erhielt Tipico eine verlängerte Konzession als vorgeschrieben. Außerdem stellte das VG Wiesbaden fest, dass es mit nur 20 Genehmigungen nicht rechtens sein kann. Das staatliche Glücksspiel mit seinem derzeitigen Monopol wurde auch erwähnt. Es würde auch scheinbar dann fortbestehen, wenn 20 Unternehmen eine Lizenz für Sportwetten inne hätten.
Das VG Wiesbaden verzichtete aus bislang unbekanntem Grund darauf die Konzession selbst auszusprechen. Es zwang lediglich die Bundesländer, allen voran Hessen als Vertreter, nun eben diese für Tipico zu erstellen.