Mit dem 25. November 2015 existiert nun eine neue Fassung des Landesglücksspielgesetzes (LGlüG) in Baden-Württemberg. SPD, CDU und die Grünen haben diesem mit einer Mehrheit zugestimmt. Darin inbegriffen sind unter anderem die Regelung für Stichtage und die Ansichten zur landesweiten Spieler-Sperrdatei.
Auf Letzteres verzichtet die Regierung von Baden-Württemberg bis auf Weiteres. Im Gesetz kann man davon nichts lesen, obwohl Hessen als Vorreiter schon gute Erfolge nachweisen kann. SPD und die Grünen einigten sich aber darauf, dass man im Herbst 2016 einen Entwurf für das betriebsübergreifende Sperrsystem einbringen wird. Damit kommt der Stein dann endlich auch dort ins Rollen. Spieler sollen sich damit selbst sperren können, aber auch Angehörige die fürchten die betroffene Person könnte spielsüchtig werden oder gar schon sein. Dafür bedarf es einer zentralen Registrierungsstelle und einem Gesetz, welches alle Spielhallen zur Teilnahme verpflichtet. Auch die Mitarbeiter gilt es dahingehend zu schulen.
Mit der Stichtagsregelung geht es um die Übergangsfristen von einem bzw. fünf Jahren. Es kam zu einer Verlegung vom 28. Oktober zum 18. November 2011. Somit verbleiben den Betrieben noch ein paar Tage mehr, weil es damals zu ersten parlamentarischen Beratung kam. Das Gesetz musste geändert werden, nachdem der Staatsgerichtshof in 2014 die Stichtagsregelung für verfassungswidrig erklärt hatte.