In den vergangenen Jahren sind diverse Portale im Netz entstanden, welche sich als „1-Cent-Auktionen“ bewerben. Der Trick dabei ist ganz einfach, denn die Artikel starten meist bei nur einem Cent. Es geht dabei um ein iPad, eine Playstation 4 und andere hochwertige Unterhaltungsartikel. Wer würde da nicht gerne zuschlagen? Es geht dabei immer nur um ein Gerät pro Auktion und jedes Gebot kostet, teilweise bis zu 75 Cent. Wer zuletzt bietet hat das Produkt erstanden, doch für welchen Preis? Der Trick besteht darin, dass nach einem Gebot die Restzeit um einige Sekunden angehoben wird. Einen konkreten Auktionsschluss gibt es daher nicht und die Bieter zahlen sich verrückt, wobei am Ende nur einer gewinnt. Den Rest behält der Betreiber ein und der tatsächlich gebotene Preis muss auch noch bezahlt werden. Auf diese Weise wird gern das Zwei- bis Dreifache des ursprünglichen Preises erzielt.
Ein sehr lukratives Geschäft, aber jetzt wurden die ersten Seiten verboten. Das VGH Baden-Württemberg hat sich diesen angenommen. Es kam zu einer Untersagungsverfügung, der Betreiber hat sich erfolgreich vor Gericht gewehrt. Das Verbot basierte nicht auf dem neuen Glücksspielstaatsvertrag und somit sind die 1-Cent-Auktionen im Moment noch legal. Dennoch geht es bei ihnen mehr ums Glück als alles andere.