Wegen eines nicht autorisierten Sportwetters hat die deutsche Glücksspielbehörde nun Probleme mit der EU, wobei es um eine strafrechtliche Verfolgung geht. Der Deutschen Glücksspielbehörde wurde von der EU mit Sanktionen gedroht, denn dort ist man der Ansicht, dass die deutschen Glücksspielvorschriften gegen das europäische Recht in dieser Angelegenheit verstoße.

Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofs

Bei dem nicht autorisierten Sportwetter handelt es sich um Sebat Ince, einen Mann mit türkischer Nationalität und Wohnsitz in der Bundesrepubik Deutschland. Sebat Ince wird von der Deutschen Behörde strafrechtlich verfolgt, weil er eine Bar betrieb, die mit einem in Malta lizenzierten Wett-Betreiber verbunden war. Für die Deutsche Glücksspielbehörde war hier der Tatbestand „Wetten ohne Konzession“ erfüllt. Ein bayrisches Gericht legte die Angelegenheit jedoch dem Europäischen Gerichtshof vor mit der Bitte, diese zu überprüfen, denn nach Ansicht des bayrischen Gerichts bestand hier die Möglichkeit, dass die Staatsanwaltschaft in Deutschland gegen das EU Recht des Verbots der Beschränkung des Handels verletzt habe. In der Bundesrepublik bildet der Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2012 die Grundlage für die Sportwetten. Im Jahr 2014 wurden dann auf dieser Grundlage 20 Sportwetten-Lizenzen vergeben worden, dessen Vergabeverfahren jedoch äußerst umstritten war.

Unterlegene Betreiber zogen vor Gericht

Die unterlegenen Betreiber zogen nach der Vergabe der Lizenzen sowohl vor die nationalen als auch vor die internationalen Gerichte und legten gegen die Ablehnung der Lizenz-Bewerbungen Rechtsmittel ein, wodurch es zu einer weiteren Prüfung durch die Europäische Kommission kam. Die Kommission befand, dass es diesbezüglich zu Unvereinbarkeiten mit dem EU-Recht kam. Aufgrund der aktuellen EU-Gesetzeslage ist es der Bundesrepublik nicht erlaubt, nicht lizenzierte Private Wett-Betreiber weten dem Vertrag, zu verfolgen. Diesen Glücksspielstaatsvertrag bezeichnete Generalanwalt Szpunar als chaotisch und unerforschlich. Er fordert nun eine Aufhebung der Beschränkung der Anzahl der zu vergebenden Lizenzen von 20 und sagt, dass der EU Transparenzstandard nicht erfüllt sei. Ende diesen Jahres wird nunmehr die endgültige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf das Deutsche Lizenzverfahren erwartet.