Mit einem ganz besonderen Konzept sorgte jetzt eine Restaurantbesitzern nicht nur für Aufruhr, sondern auch für rauchende Köpfe bei den Richtern. Das Konzept der Restaurantbetreiberin bezieht sich nämlich nicht nur auf das Restaurant selbst, sondern hierbei geht es auch um mehrere Räumlichkeiten mit Angeboten aus dem Glücksspielbereich. Die Gäste des Restaurants sowie auch die Gäste der Spielstätte hätten laut Konzept die Möglichkeit haben sollen, mit ihrer EC-Karte Bargeld zu erhalten, wenn sie für mindestens einen Betrag in Höhe von 5 Euro einen Einkauf im Restaurant tätigen würden. Anschließend würde das Bargeld aus dem Safe oder der Bargeldkasse an den Gast oder den autorisierten Kunden ausgezahlt.
Kritik am Unternehmenskonzept
Nachdem die Restaurant Betreibern mehrere Male mündlich verwarnt wurde, folgte nunmehr die Entscheidung des Gerichts. Hier sollte geklärt werden, ob das Konzept legal oder aber rechtswidrig sei. Das Gericht sprach der Restaurantbesitzerin Recht zu. So hieß es in der Urteilsbegründung, dass bedingt durch die Verknüpfung zwischen der Kaufbedingung an die Auszahlung keine Animation zur vereinfachten Bargeldabhebung vorliegt. Die Gegenseite war der Ansicht, dass es sich bei der Möglichkeit, sich vor Ort Bargeld abzuheben, um eine direkte Unterstützung des Glücksspiels handele. Die Richter in Frankfurt am Main konnten jedoch keine Unterstützung von Glücksspielen erkennen. Deshalb wurde das Geschäftsmodell als zulässig anerkannt.
Großer Vorstoß in der Gastronomie, im Handel oder im Glücksspiel
Nach geltendem Recht ist eine Auszahlung über die EC-Karte lediglich
in Supermärkten
bei den Einzelhändlern
bei den Großhändlern
in den Restaurants
in anderen Verkaufsstätten mit einem Mindesteinkaufswert in Höhe von 5 Euro
möglich. Da die Gegenseite jedoch Einspruch gegen das Urteil erhoben hat, ist es noch nicht rechtskräftig und kann auch noch nicht für andere Betreiber mit gleichen oder ähnlichen Geschäftskonzepten zum Tragen kommen. Die Entwicklungen dieser Angelegenheit müssen also auch weiterhin im Auge behalten werden.