Heute um 10 Uhr begann eine wichtige Verhandlung für alle Pokerspieler. Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Revision vor dem Finanzgericht Köln. Der Titel lautet: “Preisgelder aus Turnierpokerspielen als einkommensteuerbare Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder nicht steuerpflichtige Glücksspielgewinne?” Eingereicht wurde diese Klage vom Pokerprofi Eddy Scharf, dem der Fiskus an den Kragen möchte.
Ihm wird vorgeworfen, dass seine Tätigkeit wenig mit Glücksspiel zu tun hat, sondern er viel eher durch seine Fähigkeiten einen entscheidenden, finanziellen Vorteil erhält. Somit habe er bei Turnieren viel Geld gewonnen und das kommt einer gewerblichen Tätigkeit gleich, die besteuert werden muss. So argumentierte das Finanzgericht Köln.
Wie diese Verhandlung ausgeht dürfte auch über so manch anderen Fall entscheiden. Poker wird von den Profis in der Regel als Geschicklichkeitsspiel deklariert und wäre demnach zu versteuern. Auch Eddy Scharf müsste sich dessen bewusst sein, doch vor Gericht muss er nun genau das Gegenteil beweisen. Ansonsten darf er rückwirkend für seine Turniergewinne belangt werden.
Muss er Steuern zahlen, hat er nur schwer etwas entgegenzusetzen. Das Buy In lässt sich noch nachweisen, wobei hierfür keine Quittungen ausgestellt werden. Dann wären da noch die Ausgaben für das Hotel, die Spesen im Casino, Reisekosten usw.