Den deutschen Gastwirten wird es künftig nicht mehr so gut gehen. Viele von ihnen stützten sich auf das Zusatzeinkommen durch Aufstellen von Geldspielgeräten. Dieser Einnahmequelle hat die Regierung nun einen Riegel vorgeschoben. Die Auflagen waren sowieso schon sehr hoch gewesen, doch jetzt kam der Gnadenstoß.
Alles zum Wohle des Spieler- und Jugendschutzes, da Gastwirte schlecht ihre Spieler neben dem eigentlichen Betrieb überwachen können. Um die neuen Regeln besser zu verstehen, wurden Datumsangaben dazu gemacht. Geräte die vor dem 1. Juli 2008 ihre Zulassung erhalten haben, dürfen fortan gar nicht mehr betrieben werden. Eine Übergangsfrist gewährt Geräten die vor dem 11. November 2014 zugelassen wurden etwas Spielraum bis zum 1. September 2018.
Alle ab dem 10. Februar 2016 aktivierten Geldspielgeräte müssen die Spieldaten aufzeichnen und das dauerhaft! Sie müssen immer elektronisch verfügbar und vollständig sein. Die umfassende Transparenz soll dabei vor etwaigen Manipulationen schützen.
Ein generelles Verbot gibt es für Betriebe in denen das Verkaufen von Speisen und Getränken nur Nebensache ist, weil die Haupteinnahmen mit den Automaten generiert werden. (bspw. Tankstellen-Bistros oder Bäckereien mit Verköstigung vor Ort) Keine Geldspielgeräte in „erlaubnisfreier Gastronomie“. Diesen Abschnitt kann jedes Landesrecht etwas definieren. Ein IHK-Sachkundenachweis und viele weitere Zusätze stehen nun auch auf dem Pflichtprogramm.