Das Land Sachsen-Anhalt hat einen Rechtsstreit gegen eine private Firma für Lotteriespiele gewonnen. Diese verlangte Schadensersatz weil ihr der Betrieb untersagt worden war, eine Million sollte das Bundesland zahlen. Das Landgericht Magdeburg fand aber die Beweislage zu dünn und wies die Klage ab.
Es ging dabei um die Vermittlung im Internet zu den bekannten Formen 6 aus 49, Spiel 77 und Super 6. Im Jahr 2006 untersagte das Bundesland den Vertrieb dieser Lottospiele durch den privaten Anbieter. Von 2008 bis 2012 sollen dadurch Verluste von zwei Millionen Euro entstanden sein, allein in Sachsen-Anhalt. Dagegen sprach jedoch die Tatsache, dass die Firma ihren Umsatz jedes Jahr um 30, manchmal sogar 40 Prozent steigern konnte. Die Nachweise für den theoretischen Verlust wurden vom Landgericht Magdeburg nicht akzeptiert.
Das Unternehmen klagte in erster Linie deshalb, weil in seinen Augen die Behörde ihre Amtspflicht verletzt habe. Hierzu äußerte sich das Gericht gar nicht, weil der angebliche Schaden in keinster Weise belegt werden konnte. Man vermutet aber die Berufung seitens des Unternehmens.
In diesem Zeitraum steckte privates Lotto im Internet noch in einer Grauzone und auch heute weiß man noch nicht so recht, was denn nun erlaubt ist. Der Glücksspielstaatsvertrag steht bislang nur in der Theorie und die einzelnen Länder haben zudem gewisse Auslegungsrechte dieser gesetzlichen Grundlage.