In vielen Städten und Bundesländern wird über Veränderungen bei den Spielautomatengesetzen in Daddelhallen und Gaststätten nachgedacht. In Rheinland-Pfalz wurde nun der erste Schritt zur Eindämmung der Spielsucht begonnen. Die Landesregierung hat im Kabinett eine Gesetzesänderung besprochen und ihr gestern zugestimmt. Hierbei geht es zunächst darum, dass die in Wirtshäusern aufgestellten Geräte zwischen 0 und 6 Uhr nicht betrieben werden dürfen. Die Inhaber müssen für eine Abschaltung in dieser Zeit Sorge tragen. Dies gilt auch für bestimmte Feiertagen, an denen sie gar nicht eingeschaltet sein dürfen. Details dazu folgen noch.
Es ging den Politikern auch darum eine landesweite Sperrdatei einzuführen, so wie es bereits im Bundesland Hessen praktiziert wird. Jedoch besteht kein Zwang zur Registrierung, die Spielenden können sich freiwillig anmelden. Das Verbot gilt dann für alle Spielhallen im Land. Sollten Angehörige, vorrangig Ehepartner, den Verdacht auf Spielsucht hegen, so können sie zum Schutz der betroffenen Person auch einen Antrag auf Sperre stellen. Doch noch ist das neue Gesetz nicht rechtskräftig, der Landtag muss dies noch bestätigen. Dann könnte es bereits im laufenden Jahr zu den beschriebenen Änderungen kommen.