In Deutschland wird die Meinung weitestgehend vertreten, dass die Spieler nicht für ihr Handeln auf illegalen Seiten im Netz zur Rechenschaft gezogen werden können. Ein Münchner Malermeister wurde nun aber wegen illegalem Blackjack-Spiels verurteilt und das wirft die Frage auf, ob nun jeder bestraft werden könnte?
Der zuständige Richter berief sich bei seiner Verkündung auf § 285 StGB, welches Black Jack als öffentliches Glücksspiel einbezieht, auch wenn es im Internet stattgefunden hat. Wer sich daran beteiligt handelt gegen ein Verbot. Der 25-jährige Mann hatte sich für den kurzen Zeitraum von Mitte Juli bis Ende August 2011 eben an so einem Blackjack-Spiel beteiligt. In der kurzen Zeit setzte er von Privat- und Geschäftskonten fast 111.000 Euro an den Dienstleister überwiesen, erhielt im Gegenzug aber auch bis zum 26.08.11 die Summe von 201.500 Euro zurück. Demnach hat er einen großen Gewinn gemacht.
Der Anbieter hat seinen Sitz in Gibraltar und verfügt über keine gültige Lizenz für Deutschland. Ob die Gesetzgebung Online Glücksspiel dieser Art zulässt, müsse jeder Spieler vorher selbst prüfen, so steht es auf der Seite geschrieben. Das Argument, Online Glücksspiel sei offensichtlich erlaubt wenn Prominente wie Boris Becker Werbung dafür machen, ließ der Richter nicht gelten.
Die Geldstrafe von 2.100 Euro klingt harmlos, aber die 63.490 Euro welche man beim Maler fand, sowie die Gewinne vom Glücksspiel werden vom Staat einbehalten. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.