Während der Fußball WM ging es den Wettbüros mehr als gut. Dieses Jahr gab es wieder ein starkes Hoch bei den Umsätzen und auch so mancher Fußballfan wollte etwas davon abhaben. Viele platzierten ihre Wetten im Vorfeld, teilweise auch mit sehr unwahrscheinlichen Quoten. In Innsbruck hat ein einiges an Geld investiert und dabei zwei Quoten von 1:18 und 1:5,5 getroffen. Es ging um den Gruppensieg von Belgien am 19. Mai und den Gruppensieg von Argentinien. Zusammen sollte ihm die Gewinne 9.810 Euro einbringen. Die Ereignisse trafen dann auch so ein und der Tipper ging zu seinem Sportwetten-Büro in Innsbruck.
Dort verweigerte man trotz dem Vorlegen der Quittungen die Auszahlungen. Er hatte alle Nachweise dabei, doch am Schalter wollte man ihn nicht bedienen. Der Buchmacher redete sich damit heraus, dass er eigentlich nicht an die Wettquoten gebunden sei. Der fast fünfstellige Betrag wurde vorerst einbehalten. Sind Wettschulden nur Ehrenschulden?
Rechtsanwalt Martin Wolf erklärt die Situation und bestätigt, dass bei Vorzeigen der Nachweise das Wettbüro zur Auszahlung verpflichtet sei. Andernfalls kann der betroffene Spieler die Summe einklagen. Auch mit dieser Begründung stellte sich das Wettbüro stur, also geht es nun vor Gericht. Die sechs Tickets liegen diesem bereits vor.