In Berlin wurde Mitte 2011 ein neues Spielhallen-Gesetz verabschiedet, welches zum Teil sehr große Einschnitte in die Freiheiten der Betreiber brachte. Ein wichtiger Aspekt ist dabei das Verbot von kostenlosen Speisen und Getränken. Es klingt zunächst widersprüchlich, doch mit solchen Aktionen lockten die Spielhallen ihre potentiellen Kunden und damit von der Konkurrenz weg. Doch das Hauptproblem war, dass hiermit die Spielsucht gefördert wurde, denn kostenloses Essen und Trinken zieht auch Personen an, die gar kein Interesse an den Automaten haben.
Hiergegen und gegen das Verbot des Aufstellens mehrerer Geräte, hatte ein Unternehmen seine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Folglich müssen Automaten mindestens einen Meter Abstand zueinander haben und durch eine Sichtblende voneinander getrennt sein. Das Unternehmen war in diesen Punkten angezeigt worden. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat im Juni nun dagegen entschieden. Es ging dabei um die ungleiche Behandlung zwischen Spielbanken, der Gastronomie und den Spielhallen.
Es begann beim Bezirksamt Spandau mit einer Kontrolle im Sommer 2012. Jeweils 300 Euro mussten gezahlt werden, der Einspruch beim Amtsgericht brachte nichts. Auch beim Kammergericht wies man die Verfassungsbeschwerde zurück und so ging das Unternehmen vor das Berliner Verfassungsgericht. Ein Verstoß gegen die Grundrechte des Betreibers liegt nicht vor, seine Begründung wurde nicht anerkannt. Berlin hat seine Zuständigkeit im Rahmen des Gesetzes ordnungsgemäß ausgeübt.