Bestandsgeschützte Spielhallen sind ebenfalls vom Glücksspielstaatsvertrag betroffen. So entschied das Oberverwaltungsgericht und so steht die Existenz von 450 Spielhallen in Sachsen auf dem Spiel. Die Branche schreit auf, die Suchtberatung befürwortet die drohende Massenschließung.
Alle Spielhallen die vor dem 1. Juli 2012 ihre Eröffnung feierten, müssen demnächst strenge Kontrollen über sich ergehen lassen. Der Glücksspielstaatsvertrag hat die Regeln verschärft und damit müssen auch bestandsgeschützte Einrichtungen eine neue Lizenz beantragen. Hierbei wird dann eine Prüfung nach dem neuen Regelwerk erfolgen und dies dürfte zu vielen Ablehnungen führen.
50 Spielhallen im sächsischen Raum hatten ihre Konzession zwischen dem 28. Oktober 2011 und dem 1. Juli 2012 beantragt. Für sie gilt die Übergangsfrist bis 2017 nicht, sie hätten bereits ein Jahr später eine neue Lizenz beantragen müssen. Im Dezember stimmte das Oberverwaltungsgericht in Bautzen zu, die Klage einer Betreiberin bzgl. Des Bestandsschutzes wurde abgewiesen.
Direktionssprecherin Jana Klein sagte: "Einzelne Anträge auf glücksspielrechtliche Erlaubnis wurden bereits bestandskräftig abgelehnt. In anderen Fällen sind Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren noch anhängig." Doch es steht weiterhin im Raum, ob der Glücksspielstaatsvertrag überhaupt legitim ist. Die Deutsche Automatenwirtschaft zweifelt sehr stark daran. Doch Thomas Breitkopf vom Verband der Automatenkaufleute Berlins meint, wenn sich nichts ändert: "2017 werden sonst 80 Prozent der Branche nicht mehr am Markt sein."