Der Bundesrat hat entschieden, dass Schleswig-Holstein die Besteuerung von Sportwetten ändern wird. Die Abgaben werden per Gesetz gesenkt und es gilt ein einheitlicher Steuersatz für Anbieter aus In- und Ausland. 16,66 Prozent zahlten bislang Unternehmen mit Sitz in Deutschland, während ausländische Anbieter frei von Steuern waren- Die Änderung im Rennwett- und Lotteriegesetz legte nun fest, dass alle 5 Prozent des Einsatzes als Steuer abgeben müssen.
Somit schließt sich Schleswig-Holstein der bundesweiten Vorgabe an und muss seinen Alleingang zumindest teilweise beenden. Die lizensierten Unternehmen dürfen bis auf Weiteres agieren. Das Maximum von 20 Sportwetten-Lizenzen wurde allein durch dieses Bundesland schon längst überschritten. Die 15 anderen Länder warten immer noch auf eine Entscheidung aus Hessen.
Für Schleswig-Holstein bedeutet dies aber auch das Ausbleiben der Glücksspielabgabe. Ausländische Anbieter müssen sich nur noch dem Bundesgesetz unterwerfen, Abgaben an die Länder sind damit nicht mehr nötig. Demnach hat die amtierende Regierung einen Teil des geplanten Rückschritts geschafft.
„Die Änderung des Gesetzes ist auch als rote Karte für die ehemalige Landesregierung zu verstehen. Es ist die konsequente Antwort der Bundesländer darauf, dass Schwarz-Gelb in Schleswig-Holstein das Solidarsystems des Länderfinanzausgleichs umgehen wollte“, erklärte Finanzministerin Heinold.