250.000 Euro werden nun an die Mandanten der verschiedener Kanzleien von den Kommunen zurückgezahlt. Schuld daran waren sie selbst, da sie vorschnell über das Bundesgesetz hinaus entschieden hatten. Doch um diesen „kleinen Schnitzer“ seitens der Behörden zu verstehen, muss man die Geschichte dahinter kennen.
In den letzten Jahren erhoben die Kommunen in NRW sogenannte „Zwangsgelder“. Dazu fühlten sie sich im Recht, weil man den Wettbüros zwischen 2005 und 2010 den betrieb untersagt hatte. Das staatliche Sportwettenmonopol hatte man bereits 2006 für verfassungswidrig erklärt. (BVG vom 28.03.2006) Die Bundesländer änderten ihr Gesetz und richteten es auf den Spielerschutz sowie die Bekämpfung der Spielsucht aus. Dies geschah zum 1. Januar 2008 und wurde ebenfalls niedergelegt, damals vom OVG Münster. Allerdings geschah dies erst in 2011 und zwischendurch waren Entscheidungen bis rauf zum Europäischen Gerichtshof notwendig, um dem Treiben ein Ende zu setzen. Die Behörden fochten die Entscheidung an und es ging zum Bundesverwaltungsgericht. Dieses entschied nun endlich, dass die Zwangsgelder ein Fehler waren.
Wer sich zwischenzeitlich dem Druck nicht ergab, musste zahlen, schließen und saß auf einem Schaden, dessen Grundlage noch nicht einmal als rechtens erklärt worden war. Nun erhalten die geschädigten Wettbüros die gezahlten Gelder zurück. Das größte Beispiel ist ein Buchmacher aus Bochum, dem man 160.000 Euro auferlegt hatte.